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An dieser Stelle finden Sie die neu eingestellten Inhalte der letzten 12 Monate

Update September 2024

Ein zunehmend wichtiges Thema ist Scope 3. Mit steigenden regulatorischen Anforderungen müssen Unternehmen umfassender über ihre Treibhausgasemissionen berichten, einschließlich der Scope 3-Emissionen. In unserem neuesten Artikel erfahren Sie, wie Sie die größten CO2-Quellen in Ihrer Wertschöpfungskette identifizieren und reduzieren können:

Die Wertschöpfungskette im Blick: ein Leitfaden zur Bilanzierung von Scope 3-Emissionen

  • Herausforderungen und Ziele
  • Bedeutung von Scope 3-Emissionen
  • Die 15 Kategorien von Scope 3-Emissionen
  • Leitfaden zur Berechnung der Scope 3-Emissionen

Ein weiteres Top-Thema ist CBAM. 2024 ist der europäische CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) in Kraft getreten, der von Unternehmen vierteljährliche Berichte über die Emissionen importierter Waren verlangt. Dies ist ein entscheidender Schritt zur Vorbereitung auf den Emissionshandel ab 2026. Lesen Sie in diesem Update, welche Herausforderungen sich für Wirtschaftsbeteiligte in der Praxis ergeben:

CBAM – Europäischer CO2-Grenzausgleichsmechanismus: Welche Herausforderungen ergeben sich für Wirtschaftsbeteiligte in der Praxis?

  • Wie funktioniert der Grenzausgleichsmechanismus?
  • Droht eine Ausweitung des Anwendungsbereichs?
  • Drohen Sanktionen bei Verstößen?
  • Dürfen die CO2-Emissionen geschätzt werden, müssen sie produktspezifisch ermittelt werden, wo liegen die Systemgrenzen?

Wasserstoff

  • Energetische und stoffliche Nutzung von Wasserstoff
  • Wasserstoffproduktion
  • Speicherung und Transport

Auf den neuesten Stand gebracht wurde das Kapitel Nachweisführung für stromkostenintensive Unternehmen nach EnFG


Update August 2024

Neue Kurznachrichten zu folgenden Themen:

  • Erleichterungen des EnEfG und Änderungen des EDL-G vertagt
  • Strompreiskompensation und BEHG Carbon-Leakage-Verordnung: Vorprogrammiertes Chaos
  • Herkunftsnachweisregister bald auch für Gas, Wärme und Kälte aus EE
  • THG-Emissionen von grünem Wasserstoff sind nicht null
  • Kapazitätsbasierte Netzentgelte mit dynamischen Strompreisen reduzieren Lastspitzen – Konsultationsverfahren zur Reform der Industrienetzentgelte
  • Leistungsfähiger Energiemarkt für die Wirtschaft von morgen
  • Bidirektionales Laden – ab 2025 könnte es losgehen
  • Treibhausgasemissionen im Transportsektor: Leitfaden zur DIN EN ISO 14083:2024-06
  • Neuer DIHK-Leitfaden zur betrieblichen Elektromobilität
  • Expertenkommission berichtet zum Stand der Energiewende
  • BGH-Urteil zur Werbung mit dem Begriff „klimaneutral” und neue EU-Greenwashing-Richtlinien
  • Was noch interessant sein könnte

Update Juli 2024

Seit November 2023 sind Unternehmen mit einem Endenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh/a nach EnEfG dazu verpflichtet, Abwärmequellen zu identifizieren und zu nutzen. Für Großunternehmen gilt das schon ab 2,5 GWh/a – inwieweit KMU ohne Energieaudit oder Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS, die mehr als 2,5 bzw. 2,77 GWh/a Endenergie verbrauchen, verpflichtet sind, ist rechtlich noch nicht eindeutig geklärt.

Im März haben wir einen ausführlichen Beitrag zum Thema Abwärme veröffentlicht, den wir jetzt um eine wertvolle Arbeitshilfe ergänzen: Ein Tool zur Erstellung eines Abwärmekatasters, mit dem Sie den Verpflichtungen Ihres Unternehmens nachkommen und die Ergebnisse dokumentieren können. Berücksichtigt wird, dass einige Unternehmen ihre Abwärmepotenziale bis zum 31.12.2024 in die Plattform Abwärme eintragen müssen, außerdem haben wir versucht, sowohl die internen Bedürfnisse, als auch die externen Anforderungen für die Plattform zu berücksichtigen. Alle wichtigen Erläuterungen sind als Kommentar in das Tool eingebettet.

Schauen Sie also nochmal in Kapitel 03041 und wir hoffen, dass das Tool für viele von Ihnen hilfreich sein wird!


Update Juni 2024

Auch wenn die Sonne sich dieses Jahr – je nachdem, wo Sie wohnen – bisher etwas rar gemacht hat, wurden im ersten Quartal dieses Jahres bereits so viele PV-Balkonkraftwerke verkauft wie im gesamten Jahr 2022. Passend dazu die Vorstellung des im Mai veröffentlichten Solarpakets I:

Mehr Photovoltaikzubau durch das Solarpaket?

Es soll dem Ausbau der Photovoltaik noch einmal deutlichen Aufschwung geben und beinhaltet daher ganz unterschiedliche gesetzliche Änderungen mit folgenden Zielen:

  • Ausbau von PV auf Gewerbedächern stärken
  • Beschleunigung der Aufdach-PV
  • Teilhabe der Bürger stärken
  • Abbau bürokratischer Hürden

Steigerung der Energieeffizienz durch Beteiligung von Beschäftigten der Instandhaltung

  • Energieeffizienz in der Fabrik
  • Heuristische Regeln zur Identifikation von Energiesparmaßnahmen
  • Workshop-Konzept zur Mitarbeitenden-Beteiligung

Raumautomation – Retrofit im Krankenhaus

  • Projekt aus der Praxis
  • Einsparpotenzial von bis zu 60 % der Wärmeenergie

Aktualisiert und erweitert wurden die Beiträge

Update Mai 2024

Aktuelle Kurznachrichten aus den Bereichen Energie, Energieeffizienz und Energiemanagement – hier finden Sie die Hot Topics, gesammelt und in den Kontext eingeordnet und mit interessanten Links zu weiterführenden Informationen versehen von dem Herausgeber des Werks, Herrn Dr. Ludger Pautmeier.

Diesmal News zu folgenden Themen:

  • Änderung im EDL-G/EnEfG geplant, aber es bleibt noch Regelungsbedarf
  • Plattform für Abwärme online
  • Endspurt bei der Strompreiskompensation
  • Neue Pflichten aus dem GEG – insbesondere zur Gebäudeautomation
  • BesAR: Dekarbonisierungsoption nur noch über Produktbenchmarks
  • Wie geeignet ist der PPA-Mustervertrag der Marktoffensive Erneuerbare Energien?
  • Konzentrierende Solarthermie – Stromerzeugung, auch wenn die Sonne nicht scheint
  • CBAM-Berichtspflicht verpasst?
  • Hilfen für die CSRD-Berichterstattung
  • Doch keine Fahrverbote fürs Klima
  • Klimaschutz ist Menschenrecht: Schweizer Klimapolitik verletzt Verpflichtungen zum Klimaschutz
  • Was noch interessant sein könnte

Update März 2024

Das seit November geltende Energieeffizienzgesetz harmoniert nicht in allen Bereichen mit der ISO 50001 – beispielsweise spricht das EnEfG von Endenergien und hat spezielle Definitionen von Energie und Endenergie. Die Norm ISO 50001 hingegen kennt den Begriff Endenergie gar nicht und hat eigene Vorstellungen von Energie und deren Verbrauch. Auch die Anforderungen in Bezug auf Abwärme sind nicht deckungsgleich – es stellt sich also die Frage, wie die Forderungen des EnEfG in das Energiemanagementsystem nach ISO 50001 integriert werden können. Folgender Beitrag erleichtert Ihnen die Orientierung und gibt Antworten.

Anforderungen an Abwärme und Endenergie im EnEfG – wie können diese normkonform in die ISO 50001 integriert werden?

  • Warum kann Wärme von einem kälteren an einen wärmeren Ort übertragen werden?
  • Wie viel Exergie steckt in Wärme?
  • Was fordert das EnEfG konkret zum Thema Abwärme und wie kann dies im Managementsystem nach ISO 50001 umgesetzt werden?
  • Gelten die Abwärmeanforderungen auch für KMU mit einem Gesamtendenergieverbrauch von weniger als 7,5 GWh/a?.

Potenzial saisonaler Energiespeicherung

Dieser Artikel fasst den Stand der Technik zusammen. Er stellt die verschiedenen Arten von Energiespeichern vor und beschreibt, wo sie zum Einsatz kommen. Außerdem erklärt er die zur Verfügung stehenden Technologien. Ein Vergleich in Bezug auf Kosten, Umweltauswirkungen und Effizienz zeigt, wo welche Technologie derzeit die Nase vorn hat.

Strompreiskompensation – Zeitplan der ökologischen Gegenleistungen

Um die Energieeffizienz zu steigern und die CO2-Emissionen zu minimieren, werden Energiebeihilfen an die Erbringung ökologischer Gegenleistungen geknüpft. Beihilfeberechtigte Unternehmen, die ihre Beihilfesummen bewahren möchten, müssen sich daher mit dem Thema Energieeffizienz und Dekarbonisierung auseinandersetzen.
Im Rahmen der Strompreiskompensation sind bis zum Jahresende 2024 entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Dieser Beitrag liefert Ihnen das notwendige Wissen, um weiterhin beihilfeberechtigt zu bleiben.


Update Februar 2024

Wie immer haben wir in den letzten Wochen wieder neue und informative Kurznachrichten für Sie gesammelt und eingeordnet:

  • Bestätigung nach EnSimiMaV – ab 1.4.2024 wird geprüft
  • Förderprogramme – Antragsstellung wieder möglich
  • Erleichterungen zum individuellen Stromnetzentgelt bis zum 31.12.2025 verlängert
  • Strompreispaket nahezu wirkungslos, Energiesteuer und Netzentgelte steigen
  • Auf dem Weg zum neuen Strommarktdesign
  • Wie soll es bei den Stromspeichern weitergehen?
  • Transformation – geht es günstiger?
  • Erstmals ganzjährig über 50 % Strom aus erneuerbaren Energien
  • Kraftwerksstrategie mit Förderung für Gaskraftwerke
  • COP 28: Besseres Ergebnis als zwischenzeitlich erwartet
  • Kein Zusammenhang zwischen Variable und dem Energieverbrauch – gibt es vielleicht eine Störvariable?
  • Was noch interessant sein könnte

Das neue Energieeffizienzgesetz, aber auch die EnSimiMaV sowie alle Regelungen, die ökologische Gegenleistungen erwarten wie das Energiefinanzierungsgesetz, die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung oder die SPK(Strompreiskompensations)-Richtlinie – alle haben gemeinsam, dass sie Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach DIN EN 17463:2021 (die sog. VALERI-Norm) fordern (s. Beitrag Wann sind Energieeffizienzmaßnahmen wirtschaftlich?). Eine wesentliche Rolle spielt dabei die Ermittlung des Kapitalwerts.

Wir haben das Vorgehen dafür nun für Sie vereinfacht: Die deutlich erweiterte Arbeitshilfe des o. g. Artikels ermöglicht Ihnen, alle Forderungen der DIN EN 17463 abzudecken und die geforderten Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen nach VALERI schnell und normkonform durchzuführen – inklusive Anleitung, Lasten-Nutzen- und Sensitivitätsanalyse, Best und Worst Case sowie finaler Berichterstellung.


Update Dezember 2023

Viele Unternehmen glauben, dass sie mit der Erstellung und Pflege eines einfachen Rechtskatasters alle rechtsbezogenen Anforderungen der ISO 50001 erfüllt haben. Die im Normkapitel 9.1.2 geforderte Bewertung der Einhaltung von rechtlichen und anderen Anforderungen wird oft übersehen.

Mehr dazu im Beitrag Ein einfaches Rechtskataster ist noch keine Compliance-Bewertung

Austauschpflicht für Öl- und Gasheizungen – das „Heizungsgesetz“ im Überblick

  • Zum 1. Januar 2024 tritt das novellierte Gebäudeenergiegesetz in Kraft.
  • Welche Heizungen sind von den Neuerungen betroffen?
  • Welche Pflichten und Vorgaben gibt es und wie sind sie zu erfüllen?

Update November 2023

In Kürze – nach Verkündung im Bundesgesetzblatt – tritt das neue Energieeffizienzgesetz in Kraft. Genaueres dazu und folgende andere aktuelle News finden Sie in den neu eingestellten Kurznachrichten Stand November 2023:

  • Energieeffizienzgesetz in Kraft
  • Immer mehr Klarheit – BAFA veröffentlicht FAQs zur grünen Konditionalität
  • Erleichterungen für Solaranlagen
  • CBAM – wie funktioniert der CO2-Grenzausgleich?
  • Wann ist Wasserstoff grün?
  • Förderung Schnellladeinfrastruktur in Unternehmen
  • Druckluftheizkraftwerke (DHKW) – was sind das?
  • Flusswärmepumpe: 3.500 Haushalte auf einen Schlag mit Wärme versorgt
  • Steigen Versicherungsprämien für E-Fahrzeuge?
  • EU-Normen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung passieren EU-Gremien
  • Rechtsurteile: Preisgarantien in Gas- und Stromlieferverträgen sind in der Regel bindend
  • Was noch interessant sein könnte

Update Oktober 2023

Obwohl die große Bedeutung des Whistleblowing unbestritten ist, bestand lange Zeit Unsicherheit bei der juristischen Beurteilung dieses sensiblen Themas, da es keine konsistente Rechtsgrundlage dafür gab. Dies hat sich mit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes im Juli 2023 geändert. Nach diesem Gesetz sind Unternehmen ab 50 Beschäftigten verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten.

Mehr dazu im Beitrag Schutz von Whistleblowern durch das Hinweisgeberschutzgesetz, der die wichtigsten Fragen rund um das Gesetz beantwortet und zeigt, wie die Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben insbesondere durch die Anwendung der ISO 37002 unterstützt wird.


Update September 2023

Spätestens ab dem 30.11.2023 laufen die Akkreditierungen der Zertifizierungsstellen auf Basis der ISO 50003:2014 aus. Bis dahin müssen sich alle Zertifizierungsstellen nach der neuen Norm ISO 50003:2021 akkreditieren lassen. Für Unternehmen, die sich schon heute nach ISO 50001 zertifizieren lassen, hat diese Änderung Auswirkungen bei der nächsten Rezertifizierung.

Mehr dazu im Beitrag Auswirkungen der ISO 50003 auf Unternehmen, die nach ISO 50001 zertifiziert werden

  • Angemessener Zeitaufwand für die Auditierung eines EnMS (3rd party)
  • Besonderheiten für Unternehmen mit mehreren Standorten (Multisite)
  • Nachweis der fortlaufenden Verbesserung der ebL

Automatisierte Klimabilanzierung am Beispiel des Softwaretools von GLOBAL CLIMATE

  • Für wen die Erstellung von Klimabilanzen verpflichtend ist
  • Was genau ist eine Klimabilanz?
  • Automatisierte Klimabilanzierung: Kernfunktionen und Praxiserfahrungen

Die ISO 37301 im integrierten Managementsystem


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