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11002 Stand der Normenentwicklung auf dem Gebiet Energieaudits

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit dem aktuellen Stand der Normenentwicklung auf dem Gebiet „Energieaudits”. Der Fokus liegt dabei auf Energieaudits im Sinne der EN-16247-Serie (Teil 1 bis 5). Energiemanagementsystemaudits werden nicht explizit betrachtet.
Sowohl auf internationaler, als auch auf nationaler Ebene werden Normungsaktivitäten zum Energieaudit derzeit intensiv verfolgt. Die Notwendigkeit zur Durchführung von Energieaudits auf EU-Ebene ist in der Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU Artikel 8 festgehalten. Nicht-KMU des produzierenden und sonstigen Gewerbes werden dazu verpflichtet, Energieaudits gemäß EN 16247-1 erstmalig bis zum 05.12.2015 durchzuführen. KMU können freiwillig, z. B. im Rahmen der SpaEfV, Energieaudits durchführen.
von:

1 Einführung

1.1 Rahmenbedingungen für Energieaudits (EU-Ebene)

2020-Ziele
Die Steigerung der Energieeffizienz innerhalb der Europäischen Union ist eines der wichtigsten Ziele der Europäischen Energiepolitik. Um sicherzustellen, dass die 2020-Ziele wirklich erreicht werden, wurde die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz (2012/27/EU, auch EED) Ende 2012 verabschiedet und gleichzeitig die 2006 eingeführte Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG; EDL-Richtlinie) aufgehoben. Im Rahmen der 2020-Ziele haben sich die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bis 2020 ihre Treibhausgasemissionen um mindestens 20 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, die Energieeffizienz um 20 Prozent zu erhöhen und einen Anteil von 20 Prozent erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch zu erreichen.
Vom 23. bis 24.10.2014 fand ein Treffen des Europäischen Rats statt, mit dem Ziel, einen neuen EU-Klima- und Energierahmen für 2030 zu beschließen. Nach vorherigen mehrmonatigen Verhandlungen verständigte sich der Europäische Rat unter anderem auf folgende Beschlüsse:
EU-interne Emissionsminderungen von mindestens 40 % gegenüber 1990,
Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch von mindestens 27 %,
indikatives Energieeffizienzziel in Höhe von mindestens 27 % Energieeinsparungen bis 2030 (mit der Option, es im Jahr 2020 auf 30 % anzuheben).
Energieaudits für Nicht-KMU alle 4 Jahre verpflichtend
Energieaudits sind in diesem EU-politischen Rahmen in der Richtlinie 2012/27/EU im Artikel 8 verankert und tragen somit zur Steigerung der Energieeffizienz bei. Die Pflicht der Mitgliedstaaten zur Förderung der Verfügbarkeit von hochwertigen Energieaudits ergibt sich aus Artikel 8 Absatz 1 EED. Die Mitgliedstaaten sind auch dazu angehalten, Programme zu entwickeln, die KMU dazu ermutigen, sich Energieaudits freiwillig zu unterziehen. Für Nicht-KMU besteht hingegen eine Pflicht zur Durchführung von Energieaudits, erstmalig bis zum 05.12.2015 und danach alle 4 Jahre. Die Überwachung über die angemessene Durchführung der Energieaudits muss durch eine unabhängige Behörde erfolgen (Artikel 8 Absatz 5 EED). Eine Freistellung von dieser Pflicht ist in Artikel 8 Absatz 6 EED geregelt.

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