-- WEBONDISK OK --

07007 Planung der Energiedatensammlung – mehr als ein Messplan für Energiegrößen

Der folgende Beitrag zeigt, welche Anforderungen an einen Plan zur Energiedatenerfassung gestellt werden, und erläutert diese beispielhaft.
Arbeitshilfen:
von:

1 Einleitung

Auf den ersten Blick scheint das Kapitel 6.6 der ISO 50001:2018 zur Planung der Energiedatensammlung komplett neu zu sein: So etwas gab es im Planungsteil der Vorgängerversion nicht. Schaut man genauer hin, so kommt einem vieles bekannt vor. Schon in der ISO 50001:2011 wurde im Kapitel 4.6.1 (Überprüfungsteil der Norm) ein Messplan gefordert. Auch das analoge Kapitel 9.1.1 der neuen Norm fordert zu bestimmen, was überwacht und gemessen werden muss, und führt dies anhand der Hauptmerkmale aus (EnPIs, Betrieb der SEUs etc.). Die konkret zu erfassenden Daten werden nun jedoch im neuen Kapitel 6.6 aufgeführt. Auch die Messmittelverifizierung wurde ins Planungskapitel verschoben. Dass diese beiden Kapitel sehr eng zusammenhängen, wird auch durch die gegenseitigen Verweise in der Norm deutlich
Der folgende Beitrag beleuchtet diese beiden Kapitel im Detail und ermittelt, welche Mindestanforderungen an einen Plan zur Energiedatensammlung zu stellen sind. Die beigefügte Arbeitshilfe stellt eine mögliche Lösung zur Umsetzung dar. Der Leitfaden ISO 50015:2014 zur Messung und Verifizierung der energiebezogenen Leistung von Organisationen wird nicht näher berücksichtigt. Er bietet im Kapitel 5.9 ebenfalls Vorschläge zur Gestaltung eines Datenerfassungsplans, die jedoch im Rahmen einer Zertifizierung keinen verbindlichen Charakter haben.

2 Anforderungen an einen Plan für die Energiedatensammlung

Was fordert die Norm?
ISO 50001:2018 fordert in Kapitel 6.6, sicherzustellen, dass „Hauptmerkmale ihrer Tätigkeiten, die sich auf die energiebezogene Leistung auswirken, identifiziert und in geplanten Zeitabständen gemessen, überwacht und analysiert werden (9.1). Die Organisation muss einen Plan für die Energiedatensammlung festlegen und umsetzen, der für ihre Größe, ihre Komplexität, ihre Ressourcen und ihre Mess- und Überwachungsausrüstung angemessen ist. Dieser Plan muss die für die Überwachung der Hauptmerkmale erforderlichen Daten festlegen und angeben, wie und mit welcher Häufigkeit die Daten gesammelt und aufbewahrt werden müssen”. [1]
Folgende Hauptmerkmale sind mindestens gemeint (9.1.1a der Norm):
1.
die Wirksamkeit der Aktionspläne hinsichtlich der Erreichung von Zielen und Energiezielen,
2.
die EnPI(s) (Energy Performance Indicators: Energieleistungskennzahlen),
3.
der Betrieb der SEUs (Significant Energy Use: wesentlicher Energieeinsatzbereich),
4.
der tatsächliche gegenüber dem erwarteten Energieverbrauch.
EnPIs und SEUs
Diese Merkmale gilt es also zu überwachen, zu messen und zu analysieren. Nimmt man beispielsweise die EnPI, so erkennt man unmittelbar, dass es sich dabei um eine Energiegröße und in der Regel mindestens eine Variable handelt. Zur Überwachung des Betriebs der SEUs benötigt man neben dem Wissen, wo SEUs vorliegen, mindestens eine EnPI je SEU. Man erkennt also schon hier, ein Messplan mit reinen Energiegrößen ist nicht ausreichend.
Welche Daten müssen gesammelt werden?
Im Folgenden wird immer von Daten gesprochen. Die Norm selbst hat dazu keine Begriffsdefinition, verweist aber im Kapitel 3 auf z. B. electropedia.org. Dort steht unter Eintrag 171-01-02: „representation of information in a formalized manner suitable for human or automatic processing" (Darstellung von Informationen in einer für die menschliche oder automatische Verarbeitung geeigneten Form). Auch diese Definition ist viel weiter gefasst und umfasst nicht nur quantifizierbare Größen.
Die Norm konkretisiert in Kapitel 6.6: „Die zu sammelnden (oder, soweit zutreffend, durch Messung zu erfassenden) Daten sowie die aufzubewahrende dokumentierte Information (7.5) müssen Folgendes beinhalten:
a)
die relevanten Variablen bezüglich SEUs;
b)
den Energieverbrauch bezüglich SEUs und der Organisation;
c)
betriebliche Kriterien bezüglich SEUs;
d)
statische Faktoren, falls zutreffend;
e)
in Aktionsplänen festgelegte Daten.
Der Plan für die Energiedatensammlung muss in festgelegten Zeitabständen überprüft und aktualisiert werden, soweit angemessen.”
Dokumentierte Information
Es wird von dokumentierter Information gesprochen. Gemeint sind hier die anfallenden Informationen, nicht der Plan selbst. Hierzu gibt es zwar keine Anforderung in der Norm, was nachvollziehbar ist, denn ein Plan kann in eine Software programmiert sein und ist letztlich auch über seine Umsetzung nachweisbar. Aber der Verzicht auf einen dokumentierten Plan sollte sehr sorgfältig abgewogen werden. In der Regel ist ein dokumentierter Plan wie z. B. in der Arbeitshilfe sehr hilfreich.
Die aufgeführte Liste legt exakt fest, was mindestens zu sammeln ist, so z. B. die relevanten Variablen der SEUs und die Energieverbräuche der SEUs. Interessant ist, dass zwar der Energieverbrauch der Organisation ermittelt werden muss, jedoch keine relevanten Variablen die Organisation betreffend – eine weitere Bestätigung dafür, dass die Norm keine normierte EnPI für die gesamte Organisation fordert.
Neu und erklärungsbedürftig
Während die ersten beiden Punkte a und b messbare Größen sind und auch schon in Messplänen nach ISO 50001:2011 gefordert waren, so sind die Punkte c bis e neu und erklärungsbedürftig. Bei den betrieblichen Kriterien für SEUs handelt es sich um operative Größen und ggf. Werte, die eingehalten werden müssen, um ein bestimmtes Verbrauchs-SOLL sicherzustellen (z. B. bestimmte Drücke, Temperaturen, aber auch bestimmte definierte Abfolgen von Prozessschritten). Diese Kriterien müssen verfolgt und ggf. gemessen werden.
Statische Faktoren sind Einflussgrößen auf die energiebezogene Leistung, die sich nicht routinemäßig ändern (z. B. Anzahl der Schichten oder eine definierte Produktpalette, siehe dazu auch Normkapitel 3.4.8). Informationen dazu sind für die Bewertung der Ergebnisse wichtig und sollten vorliegen.
Bei in Aktionsplänen festgelegten Daten kann es sich handeln um (siehe Ergebnisbewertung Normkapitel 6.2.3, letzter Spiegelstrich):
EnPI für Nicht-SEU (also Verbräuche und ggf. Variablen),
Daten im Zusammenhang mit Energieeinsparmaßnahmen (EPIA); die zu erfassenden Daten für einen Vorher-Nachher-Vergleich müssen festgelegt werden,
Messgrößen, die mit systemischen Zielen zusammenhängen, z. B. Leistungskennzahl „Messstellenerweiterung/Monat”.
Nachdem geklärt ist, was genau erfasst werden muss, liefert das Normkapitel 9.1.1 weitere Punkte, die zu beachten sind:
b)
die Methoden zur Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung, soweit zutreffend, um gültige Ergebnisse sicherzustellen;
c)
wann die Überwachung und Messung durchzuführen ist;
d)
wann die Ergebnisse der Überwachung und Messung zu analysieren und zu bewerten sind. [1]
Die Differenzierung zwischen Durchführung und Auswertung liegt nahe, da die Messfrequenz oft deutlich höher sein kann als die Häufigkeit der Auswertung (z. B. 15-Minuten-Werte, die einmal in der Woche analysiert und bewertet werden).
Geeignete Messmittel
Sollten Messungen erforderlich sein, so muss das Messmittel geeignet sein. ISO 50001:2018 fordert in Kapitel 6.6, „dass die zur Messung von Hauptmerkmalen verwendete Ausrüstung Daten bereitstellt, die genau und wiederholbar sind. Die Organisation muss dokumentierte Information (Kapitel 7.5) zur Messung und Überwachung und zu anderen Mitteln zur Feststellung von Genauigkeit und Wiederholbarkeit aufbewahren”.
Diese Eignung kann über verschiedene Methoden sichergestellt werden:

Weiterlesen und „Praxis Energiemanagement digital“ 4 Wochen gratis testen:

  • Das komplette Know-how in Sachen Energiemanagement und Energieeffizienz
  • Zugriff auf über 150 Fachbeiträge und 80 Arbeitshilfen
  • Onlinezugriff – überall verfügbar


Sie haben schon ein Abonnement oder testen bereits? Hier anmelden

Ihre Anfrage wird bearbeitet.
AuthError LoginModal