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07006 Die Digitalisierung der Energiewende – Smart Meter als entscheidendes Element der Energieversorgung von morgen

Derzeit arbeitet der Gesetzgeber mit Hochdruck an einem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Kernbestandteil des Gesetzes ist das neue Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das das komplette Mess- und Zählerwesen regelt und somit auch die Einbaupflicht für intelligente Messsysteme („Smart Meter”) und moderne Messeinrichtungen vorgibt.
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1 Einleitung

Regenerative Stromerzeugung stellt neue Herausforderungen
Die Umsetzung der Energiewende in Deutschland geht stetig voran, so betrug z. B. der Anteil der regenerativen Energien an der Bruttostromerzeugung im Jahr 2015 rund 30 Prozent. Dieser Wandel hin zu fluktuierender Stromerzeugung aus regenerativen Energien stellt neue Herausforderungen an unser Stromversorgungssystem. So muss das Netz stets über ausreichend Kapazitäten und Flexibilität zum Ausgleich oder zur Abnahme des volatilen Stroms verfügen. Des Weiteren werden immer mehr klassische Stromverbraucher wie z. B. Einfamilienhäuser durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen auf dem Dach zu Stromproduzenten. Reichte es früher noch aus, dass die Netze elektrischen Strom in eine Richtung transportierten, so wird das Stromversorgungssystem der Zukunft durch bidirektionale (Übertragung in beide Richtungen) Strom- und Informationsflüsse geprägt.
Smart Grid und Smart Metering
Das sogenannte Smart Grid transportiert und verteilt nicht mehr lediglich Strom, sondern es stimmt Erzeugung und Verbrauch bestmöglich aufeinander ab. Die hierfür benötigten Informationen werden durch das sogenannte Smart Metering bereitgestellt. Smart Metering bedeutet dabei den Einsatz von kommunikationsfähigen Messeinrichtungen bei Endkunden. Hier kann zwischen verschiedenen Komponenten unterschieden werden: Das intelligente Messsystem (iMSys) oder auch Smart Meter gilt als Oberbegriff für die Basiskomponente „intelligente Zähler (iZ)” und die Zusatzeinrichtung Smart Meter Gateway (SMGW).
Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Um das Stromnetz an die kommenden Herausforderungen anzupassen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 21. September 2015 den Referentenentwurf für das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende vorgelegt. Dieses regelt neben dem vorgegebenen Einbau von intelligenten Messsystemen (dem sogenannten Smart-Meter-Rollout) auch eine Vielzahl von technischen Mindestanforderungen an einbaupflichtige intelligente Messsysteme und Smart Meter Gateways. Ursprünglich hatte sich der Gesetzgeber entschieden, die Anforderungen an die Zählertechnik, an den Kreis der zum Einbau Verpflichteten sowie an die Datensicherheit in einem Verordnungspaket zu regeln. Hierfür sollte das sogenannte „Verordnungspaket Intelligente Netze” mit der Messsystemverordnung, der Datenkommunikationsverordnung und einer Rollout-Verordnung bis zur Sommerpause 2016 verabschiedet werden.

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