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07004 Systematische Messdatenerfassung beim Energieaudit mit einer mobilen Messeinheit

Spätestens nach dem Inkrafttreten der Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen EDL-G am 22.04.2015 müssen sich viele Unternehmen in Deutschland mit der Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 beschäftigen. Danach müssen für die Audits insgesamt 90 % des gesamten Energieverbrauchs im Unternehmen systematisch erfasst und analysiert werden. Es reicht nicht aus zu wissen, wie hoch der Gesamtenergieverbrauch ist. Vielmehr sind auch die Daten einzelner Verbraucher zu erfassen. Hier gilt es die Frage zu beantworten, wer hat wann wie viel verbraucht. Hierzu können zeitliche Messprofile erforderlich sein. Dieser Beitrag zeigt, dass es nicht besonders kompliziert ist, diese Profile zu erstellen. Mit dem richtigen Messequipment lassen sich insbesondere die Stromverbräuche schnell und einfach transparent darstellen. Somit können Fragen nach der Höhe des Stromverbrauchs für Licht, IT oder Produktion leicht beantwortet werden.
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1 Anforderung der Energieaudits nach EN 16247-1 an Messtechnik

Gemäß EDL-G sind alle Nicht-KMU verpflichtet bis spätestens 05.12.2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen und dieses alle 4 Jahre zu wiederholen. Bei einem Energieaudit handelt es sich um eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Unternehmen, die bereits ein Managementsystem nach ISO 50001 oder EMAS nutzen oder dieses bis zum 31.12.2016 einführen werden.
Kontinuierlich oder zeitweise gemessene Betriebsdaten
Das Energieaudit muss nach § 8a EDL-G eine eingehende Prüfung des Energieverbrauchsprofils von Gebäuden oder Gebäudegruppen und Betriebsabläufen oder Anlagen in der Industrie einschließlich Transport mit einschließen. Das Energieaudit muss auf aktuellen, kontinuierlich oder zeitweise gemessenen, belegbaren Betriebsdaten zum Energieverbrauch und zu den Lastprofilen basieren. Das Energieaudit muss zudem verhältnismäßig und so repräsentativ sein, dass sich daraus ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergibt und sich die wichtigsten Verbesserungsmöglichkeiten zuverlässig ermitteln lassen.
Sobald der Gesamtenergieverbrauch ermittelt wurde, sind Bereiche zu identifizieren, die zusammen betrachtet ein zuverlässiges Bild der Gesamtenergieeffizienz ergeben. Davon ist in jedem Fall dann auszugehen, wenn die Bereiche mindestens 90 % des Gesamtenergieverbrauchs ausmachen. Dies sind die Bereiche, die vom Energieaudit erfasst werden müssen. Das Unternehmen kann somit in jedem Fall 10 % des gesamten Energieverbrauchs vom Energieaudit ausnehmen. Die Auswahl, ob Standorte, Anlagen, Prozesse oder Energieträger oder auch eine Kombination davon ausgenommen werden sollen, kann vom Unternehmen getroffen werden.

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