-- WEBONDISK OK --

07003 Die Novellierung des Eich- und Messrechts zum 1. Januar 2015 – Neuerungen und Folgen für das Monitoring im Energiemanagement

Der folgende Beitrag stellt zunächst den Hintergrund der Novellierung des Eich- und Messrechts dar und zeigt die wichtigsten Neuerungen auf, die sich aus dem Mess- und Eichgesetz sowie der Mess- und Eichverordnung ergeben. Im Hinblick auf das Energiemanagement haben die Anforderungen an das Messsystem insbesondere dann Auswirkungen, wenn Messgeräte im geschäftlichen Verkehr oder im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung verwendet werden.
von:

1 Einleitung

Was fordert die 50001?
Die systematische Erfassung, Analyse und Überwachung (Monitoring) des Energieverbrauchs bildet ein wesentliches Element von Energiemanagementsystemen gemäß der Norm DIN EN ISO 50001. Für die energetische Bewertung (ISO 50001 Nr. 4.4.3) sind unter anderem der Energieeinsatz und Energieverbrauch zu ermitteln und zu bewerten sowie Bereiche mit wesentlichem Energieeinsatz und deren Einflussfaktoren zu identifizieren. In diesem Zusammenhang sind Messungen oder theoretische Ansätze, z. B. nachvollziehbare Hochrechnungen über Betriebs- und Lastkenndaten, sowie eine Kombination dieser zwei Methoden zulässig [1]. Darüber hinaus (siehe ISO 50001 Nr. 4.6.1) gilt es die Hauptmerkmale der unternehmerischen Tätigkeit, die Einfluss auf die energiebezogene Leistung haben, regelmäßig zu messen und zu analysieren (z. B. die wesentlichen Energieeinsatzbereiche und die entsprechenden Variablen). Das hierfür erforderliche Messkonzept sollte in Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Unternehmens festgelegt und im Sinne des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses sukzessive optimiert werden. Zudem müssen Unternehmen Aufzeichnungen zum Nachweis der Kalibrierung und anderer Mittel zur Erzeugung von Messgenauigkeit und Reproduzierbarkeit vorhalten sowie Verfahren zur Sicherstellung selbiger, z. B. durch einen Kalibrierungsplan.
Neues Mess- und Eichrecht seit 01.01.2015
Für Messgeräte, die im Rahmen der Analyse und des Monitorings zum Einsatz kommen, findet unter Umständen eine seit Anfang des Jahres 2015 in Kraft getretene Novellierung des Mess- und Eichrechts Anwendung. Dieses führt einige wesentliche Änderungen sowie neue Anforderungen für die Verwender von Messgeräten und Messwerten ein, die nunmehr Beachtung finden müssen. Im Folgenden werden Hintergründe der Novellierung des Mess- und Eichrechts, wesentliche Änderungen sowie etwaige Folgen für Anwender im Rahmen des Energiemonitorings gemäß ISO 50001 dargestellt.

2 Hintergrund der Novellierung des Eich- und Messrechts

Auf europäischer Ebene sind die Regelungen der Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte (Measuring Instruments Device, kurz: MID) am 30. Oktober 2006 in Kraft getreten. Im Rahmen einer Neufassung von 2014 erfolgten einige Anpassungen, die insbesondere eine Risikoanalyse durch den Hersteller fordern und Pflichten der Marktakteure, z. B. Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur etc., definieren. Die wesentlichen Ziele der Richtlinie liegen in der Harmonisierung des europäischen Marktes für Messgeräte mit maßgeblicher Bedeutung im amtlichen und geschäftlichen Verkehr sowie in der Stärkung des Verbraucherschutzes.

Weiterlesen und „Praxis Energiemanagement digital“ 4 Wochen gratis testen:

  • Das komplette Know-how in Sachen Energiemanagement und Energieeffizienz
  • Zugriff auf über 150 Fachbeiträge und 80 Arbeitshilfen
  • Onlinezugriff – überall verfügbar


Sie haben schon ein Abonnement oder testen bereits? Hier anmelden

Ihre Anfrage wird bearbeitet.
AuthError LoginModal