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05502 Ein einfaches Rechtskataster ist noch keine Compliance-Bewertung

Viele Unternehmen glauben, dass sie mit der Erstellung und Pflege eines einfachen Rechtskatasters alle rechtsbezogenen Anforderungen der ISO 50001 erfüllt haben. Die im Normkapitel 9.1.2 geforderte Bewertung der Einhaltung von rechtlichen und anderen Anforderungen wird oft übersehen. Der folgende Beitrag erläutert die Anforderungen der Norm und bietet Lösungen sowohl zur Identifizierung der Vorschriften/Pflichten inkl. ihrer Aktualisierung als auch für die Compliance-Bewertung am Beispiel eines Excel-Exports aus dem cloudbasierten Rechtskataster von umwelt-online.
Arbeitshilfen:
von:

1 Einleitung

„Und wie stellen Sie fest, ob die energierelevanten Vorgaben auch umgesetzt und eingehalten werden?” Diese Frage führt regelmäßig zu Erstaunen. Mit viel Mühe und zum Teil externer Unterstützung hat man sich ein Rechtskataster für energierelevante inkl. der wichtigsten umweltrelevanten Vorschriften aufgebaut und glaubt damit die Norm ISO 50001 zu erfüllen. Das Rechtskataster erfüllt unter Umständen die Anforderungen des Normabschnitts 4.2 (insbesondere die der zweiten Hälfte), aber es reicht oft nicht aus, um den Anforderungen des Normabschnitts 9.1.2 zur Compliance-Bewertung zu entsprechen.
Normanforderungen
Demnach muss das Unternehmen in geplanten Abständen die Einhaltung rechtlicher und anderer Anforderungen bezüglich ihrer Energieeffizienz, ihres Energieeinsatzes, ihres Energieverbrauchs und des EnMS bewerten und dokumentierte Informationen (DI) zu den Ergebnissen der Compliance-Bewertung sowie zu jeglichen ergriffenen Maßnahmen aufbewahren. Im Vergleich zur ISO 14001 [1] sind die Dokumentationsanforderungen zu diesem Themenkomplex (4.2/9.1.2 (ISO 50001) bzw. 6.1.3/9.1.2 (ISO 14001)) zunächst geringer, da Abschnitt 4.2 keinerlei DI-Anforderungen enthält. Unter Normabschnitt 9.1.2 jedoch werden bei ISO 50001 Aufzeichnungen nicht nur der Bewertung (analog zur ISO 14001), sondern auch der ergriffenen Maßnahmen gefordert. Bei ISO14001 ergibt sich diese Maßnahmen-Dokumentationspflicht nur für Non-Compliance-Situationen, die als Nichtkonformität eingestuft werden (ISO 14001 Nr. 10.2).
Lösungsmöglichkeiten
Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Compliance-Bewertung im Rahmen der ISO 50001. Daher müssen zunächst einige Abgrenzungsfragen geklärt werden. Die Identifizierung der Vorschriften und ihre Aktualisierung werden am Beispiel eines Rechtskatasters bei umwelt-online [2] vorgestellt. Der wohl schwierigste Teil ist die Erarbeitung der konkreten betrieblichen Pflichten, die sich aus den einzelnen Rechtsnormen ergeben. Auch dazu werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Abschließend werden verschiedene Optionen für eine Compliance-Bewertung vorgestellt. Eine dieser Optionen benutzt das zuvor beschriebene Beispiel bei umwelt-online.
Weitere Hilfestellung liefern die Beiträge:
1.
Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen am Beispiel eines Legal Compliance Tools (s. Kap. 05310)
2.
Regelwerkkataster und Regelwerkverfolgung (s. Kap. 05311) und
3.
ISO 37301 (Compliance Management System) im integrierten Managementsystem (s. Kap. 11020)

2 Relevante Vorschriften beim Energiemanagement

Bevor weitere Details erläutert werden, muss geklärt werden, welche Vorschriften überhaupt in den Anwendungsbereich der ISO 50001 [3] fallen. Dabei geht es um rechtliche und andere, vom Unternehmen im Rahmen der Stakeholder-Analyse als verbindlich definierte Anforderungen. Der Schwerpunkt dieses Beitrags liegt auf den einschlägigen Rechtsvorschriften wie sie durch die europäische Union, den Bund, die Länder und Kommunen vorgegeben werden. Das beinhaltet auch die sogenannten Nebenbestimmungen aus Genehmigungen. Andere Anforderungen wie z. B. Pflichten aus Verträgen mit dem Energieversorger unterliegen den gleichen hier vorgestellten Mechanismen und müssen letztlich auch auf ihre Einhaltung bewertet werden. Doch welche Rechtsvorschriften sind nun einschlägig bzw. relevant?
Anwendungsbereich der Norm
Laut Norm geht es um Anforderungen bzgl. der Energieeffizienz, des Energieeinsatzes, des Energieverbrauchs und des EnMS, also kurz um energierelevante Vorschriften. Demnach fallen Vorschriften aus dem Arbeitsschutz oder Umweltschutz ohne jeglichen Energiebezug nicht unter diese Norm. Das heißt aber nicht, dass diese Vorschriften nicht eingehalten werden müssen, sondern lediglich, dass sie nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm und dem damit verbundenen Managementsystem fallen.

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