05502 Ein einfaches Rechtskataster ist noch keine Compliance-Bewertung
Viele Unternehmen glauben, dass sie mit der Erstellung und Pflege eines einfachen Rechtskatasters alle rechtsbezogenen Anforderungen der ISO 50001 erfüllt haben. Die im Normkapitel 9.1.2 geforderte Bewertung der Einhaltung von rechtlichen und anderen Anforderungen wird oft übersehen. Der folgende Beitrag erläutert die Anforderungen der Norm und bietet Lösungen sowohl zur Identifizierung der Vorschriften/Pflichten inkl. ihrer Aktualisierung als auch für die Compliance-Bewertung am Beispiel eines Excel-Exports aus dem cloudbasierten Rechtskataster von umwelt-online. Arbeitshilfen: von: |
1 Einleitung
„Und wie stellen Sie fest, ob die energierelevanten Vorgaben auch umgesetzt und eingehalten werden?” Diese Frage führt regelmäßig zu Erstaunen. Mit viel Mühe und zum Teil externer Unterstützung hat man sich ein Rechtskataster für energierelevante inkl. der wichtigsten umweltrelevanten Vorschriften aufgebaut und glaubt damit die Norm ISO 50001 zu erfüllen. Das Rechtskataster erfüllt unter Umständen die Anforderungen des Normabschnitts 4.2 (insbesondere die der zweiten Hälfte), aber es reicht oft nicht aus, um den Anforderungen des Normabschnitts 9.1.2 zur Compliance-Bewertung zu entsprechen.
Normanforderungen
Demnach muss das Unternehmen in geplanten Abständen die Einhaltung rechtlicher und anderer Anforderungen bezüglich ihrer Energieeffizienz, ihres Energieeinsatzes, ihres Energieverbrauchs und des EnMS bewerten und dokumentierte Informationen (DI) zu den Ergebnissen der Compliance-Bewertung sowie zu jeglichen ergriffenen Maßnahmen aufbewahren. Im Vergleich zur ISO 14001 [1] sind die Dokumentationsanforderungen zu diesem Themenkomplex (4.2/9.1.2 (ISO 50001) bzw. 6.1.3/9.1.2 (ISO 14001)) zunächst geringer, da Abschnitt 4.2 keinerlei DI-Anforderungen enthält. Unter Normabschnitt 9.1.2 jedoch werden bei ISO 50001 Aufzeichnungen nicht nur der Bewertung (analog zur ISO 14001), sondern auch der ergriffenen Maßnahmen gefordert. Bei ISO14001 ergibt sich diese Maßnahmen-Dokumentationspflicht nur für Non-Compliance-Situationen, die als Nichtkonformität eingestuft werden (ISO 14001 Nr. 10.2).
Demnach muss das Unternehmen in geplanten Abständen die Einhaltung rechtlicher und anderer Anforderungen bezüglich ihrer Energieeffizienz, ihres Energieeinsatzes, ihres Energieverbrauchs und des EnMS bewerten und dokumentierte Informationen (DI) zu den Ergebnissen der Compliance-Bewertung sowie zu jeglichen ergriffenen Maßnahmen aufbewahren. Im Vergleich zur ISO 14001 [1] sind die Dokumentationsanforderungen zu diesem Themenkomplex (4.2/9.1.2 (ISO 50001) bzw. 6.1.3/9.1.2 (ISO 14001)) zunächst geringer, da Abschnitt 4.2 keinerlei DI-Anforderungen enthält. Unter Normabschnitt 9.1.2 jedoch werden bei ISO 50001 Aufzeichnungen nicht nur der Bewertung (analog zur ISO 14001), sondern auch der ergriffenen Maßnahmen gefordert. Bei ISO14001 ergibt sich diese Maßnahmen-Dokumentationspflicht nur für Non-Compliance-Situationen, die als Nichtkonformität eingestuft werden (ISO 14001 Nr. 10.2).
Lösungsmöglichkeiten
Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Compliance-Bewertung im Rahmen der ISO 50001. Daher müssen zunächst einige Abgrenzungsfragen geklärt werden. Die Identifizierung der Vorschriften und ihre Aktualisierung werden am Beispiel eines Rechtskatasters bei umwelt-online [2] vorgestellt. Der wohl schwierigste Teil ist die Erarbeitung der konkreten betrieblichen Pflichten, die sich aus den einzelnen Rechtsnormen ergeben. Auch dazu werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Abschließend werden verschiedene Optionen für eine Compliance-Bewertung vorgestellt. Eine dieser Optionen benutzt das zuvor beschriebene Beispiel bei umwelt-online.
Dieser Beitrag konzentriert sich auf die Compliance-Bewertung im Rahmen der ISO 50001. Daher müssen zunächst einige Abgrenzungsfragen geklärt werden. Die Identifizierung der Vorschriften und ihre Aktualisierung werden am Beispiel eines Rechtskatasters bei umwelt-online [2] vorgestellt. Der wohl schwierigste Teil ist die Erarbeitung der konkreten betrieblichen Pflichten, die sich aus den einzelnen Rechtsnormen ergeben. Auch dazu werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Abschließend werden verschiedene Optionen für eine Compliance-Bewertung vorgestellt. Eine dieser Optionen benutzt das zuvor beschriebene Beispiel bei umwelt-online.
Weitere Hilfestellung liefern die Beiträge:
1. | Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen am Beispiel eines Legal Compliance Tools (s. Kap. 05310) |
2. | Regelwerkkataster und Regelwerkverfolgung (s. Kap. 05311) und |
3. | ISO 37301 (Compliance Management System) im integrierten Managementsystem (s. Kap. 11020) |
2 Relevante Vorschriften beim Energiemanagement
Bevor weitere Details erläutert werden, muss geklärt werden, welche Vorschriften überhaupt in den Anwendungsbereich der ISO 50001 [3] fallen. Dabei geht es um rechtliche und andere, vom Unternehmen im Rahmen der Stakeholder-Analyse als verbindlich definierte Anforderungen. Der Schwerpunkt dieses Beitrags liegt auf den einschlägigen Rechtsvorschriften wie sie durch die europäische Union, den Bund, die Länder und Kommunen vorgegeben werden. Das beinhaltet auch die sogenannten Nebenbestimmungen aus Genehmigungen. Andere Anforderungen wie z. B. Pflichten aus Verträgen mit dem Energieversorger unterliegen den gleichen hier vorgestellten Mechanismen und müssen letztlich auch auf ihre Einhaltung bewertet werden. Doch welche Rechtsvorschriften sind nun einschlägig bzw. relevant?
Anwendungsbereich der Norm
Laut Norm geht es um Anforderungen bzgl. der Energieeffizienz, des Energieeinsatzes, des Energieverbrauchs und des EnMS, also kurz um energierelevante Vorschriften. Demnach fallen Vorschriften aus dem Arbeitsschutz oder Umweltschutz ohne jeglichen Energiebezug nicht unter diese Norm. Das heißt aber nicht, dass diese Vorschriften nicht eingehalten werden müssen, sondern lediglich, dass sie nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm und dem damit verbundenen Managementsystem fallen.
Laut Norm geht es um Anforderungen bzgl. der Energieeffizienz, des Energieeinsatzes, des Energieverbrauchs und des EnMS, also kurz um energierelevante Vorschriften. Demnach fallen Vorschriften aus dem Arbeitsschutz oder Umweltschutz ohne jeglichen Energiebezug nicht unter diese Norm. Das heißt aber nicht, dass diese Vorschriften nicht eingehalten werden müssen, sondern lediglich, dass sie nicht in den Anwendungsbereich dieser Norm und dem damit verbundenen Managementsystem fallen.
Schutzgüteransatz
Um eine Faustregel für die Abgrenzung zu entwickeln, kann ein Schutzgüteransatz hilfreich sein. Laut Norm sind die beabsichtigten Ergebnisse eines EnMS nach ISO 50001 die
Um eine Faustregel für die Abgrenzung zu entwickeln, kann ein Schutzgüteransatz hilfreich sein. Laut Norm sind die beabsichtigten Ergebnisse eines EnMS nach ISO 50001 die
1. | Verbesserung der energiebezogenen Leistung (ebL) und die |
2. | Verbesserung des EnMS. |
Andere beabsichtigte Ergebnisse wie z. B. Kostensenkung oder Reduzierung von Treibhausgasen können auf freiwilliger Basis hinzukommen. Klimarelevante Zielsetzungen wurden in der ISO 50001:2018 jedoch als verbindliche Ziele entfernt. Da Kostensenkungen im Zusammenhang mit Energie für jedes Unternehmen auch unausgesprochen relevant sind, ergeben sich folgende drei Schutzgüter:
1. | nutzbare Energie/ebL, |
2. | das EnMS an sich und |
3. | die Kosten. |
Als Faustregel lässt sich somit formulieren: In der ISO 50001 sind Anforderungen erfasst, die
1. | die nutzbare Energie/Energieeffizienz betreffen bzw. Einfluss auf diese haben (z. B. auch ASR 3.4 zur Beleuchtung), |
2. | das EnMS betreffen (wie z. B. Vorgaben im EnEfG oder EDL-G) und |
3. | die Finanzen im Zusammenhang mit energierelevanten Prozessen betreffen (z. B. Regelungen im Stromsteuergesetz oder Regelungen zur Strompreisbremse). |
Aus Sicht des Autors sind auch Regelungen z. B. des Gewässer- oder Explosionsschutzes erfasst, sofern es die Energieträger betrifft (z. B. Diesel, Gas). Zwar sind die Schutzgüter dieser Regelungen primär der Mensch und die Umwelt/Gewässer, aber unkontrollierte Leckagen führen auch zum Verlust der wertvollen Energieträger. Erfasst sind auch immissionsschutzrechtliche Vorschriften, sofern energiebetriebene Anlagen z. B. Feuerungsanlagen betroffen sind.
Fazit
Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Reduzierung auf die Vorschriften, in deren Überschrift das Wort Energie vorkommt, zu kurz greift. Andererseits geht es auch nicht um eine alles umfassende Compliance-Bewertung. Mit der Faustregel gelingt es in den meisten Fällen, eine klare Zuordnung zu treffen. Der Rest müsste diskutiert werden. Unternehmen mit mehreren Managementsystemen (z. B. nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001) haben es etwas leichter, da hier die Abgrenzungen zwischen Produkt-, Umwelt- und Arbeitsschutzanforderungen entfallen. Aber auch hier gibt es letztlich Abgrenzungsfragen, nur mit anderen Grenzen (z. B. im Baurecht).
Zusammenfassend kann man sagen, dass eine Reduzierung auf die Vorschriften, in deren Überschrift das Wort Energie vorkommt, zu kurz greift. Andererseits geht es auch nicht um eine alles umfassende Compliance-Bewertung. Mit der Faustregel gelingt es in den meisten Fällen, eine klare Zuordnung zu treffen. Der Rest müsste diskutiert werden. Unternehmen mit mehreren Managementsystemen (z. B. nach ISO 9001, ISO 14001, ISO 45001) haben es etwas leichter, da hier die Abgrenzungen zwischen Produkt-, Umwelt- und Arbeitsschutzanforderungen entfallen. Aber auch hier gibt es letztlich Abgrenzungsfragen, nur mit anderen Grenzen (z. B. im Baurecht).
Die manchmal nicht so klaren Grenzen, die Fülle an relevanten Vorschriften sowie die unterschiedlichsten Sachlagen im Unternehmen machen die Feststellung einer 100 %igen Compliance unmöglich. Vielmehr versucht man sich mithilfe von genormten systematischen Vorgehensweisen diesem Ideal anzunähern. Wenn bei einer Compliance-Bewertung alle geprüften Pflichten eingehalten sind, dann liegen keine Nachweise vor, die darauf hinweisen, dass eine Nichteinhaltung (Non-Compliance) vorliegt. Es kann aber sein, dass bestimmte Pflichten nicht identifiziert oder bestimmte Stellen im Unternehmen nicht bewertet wurden.
3 Identifizierung und Aktualisierung
Um rechtliche Anforderungen inkl. der untergesetzlichen Regeln zu identifizieren, gehen viele Unternehmen in zwei Stufen vor. Zunächst versuchen sie, die für ihre Unternehmen relevanten Vorschriften in einem Rechtskataster zu erfassen. In einem zweiten Schritt ermitteln sie dann die konkreten Pflichten (oder auch Rechte). Um dies erfolgreich durchführen zu können, müssen zwei Voraussetzungen gegeben sein:
1. | Kenntnis der energiebetriebenen Anlagen/Prozesse und ihre eingesetzten Energieträger |
2. | Kenntnis der Rechtssystematik (des jeweiligen Staates/Landes) |
Sofern nicht schon vorhanden, erwirbt man Details zu den Anlagen im Rahmen der energetischen Bewertung. Die Rechtssystematik zwischen den EU-Mitgliedsstaaten variiert und kann im Überblick auf dem Europäischen Justizportal [4] nachvollzogen werden. Dort gibt es auch Informationen und Links zu den nationalen Rechtsdatenbanken.