-- WEBONDISK OK --

03042 Strompreiskompensation – Zeitplan der ökologischen Gegenleistungen

Um die Energieeffizienz zu steigern und die CO2-Emissionen zu minimieren, werden Energiebeihilfen an die Erbringung ökologischer Gegenleistungen geknüpft. Beihilfeberechtigte Unternehmen, die ihre Beihilfesummen bewahren möchten, müssen sich daher mit dem Thema Energieeffizienz und Dekarbonisierung auseinandersetzen.
Im Rahmen der Strompreiskompensation sind bis zum Jahresende 2024 entsprechende Maßnahmen umzusetzen. Dieser Beitrag liefert Ihnen das notwendige Wissen, um weiterhin beihilfeberechtigt zu bleiben.
von:

1 Einleitung

Neben dem Energiefinanzierungsgesetz und der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung hat auch die Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation die Beihilfegewährung mit der Erbringung von ökologischen Gegenleistungen verbunden, um den Klimaschutz zu stärken. Dieser Beitrag stellt die anspruchsvollen Vorgaben vor und ordnet sie in den erforderlichen Zeitrahmen ein.

2 Hintergrund der Strompreiskompensation

Die Strompreiskompensation ist eine energierechtliche Beihilfe für stromintensive und abwanderungsgefährdete Unternehmen, die aus dem europäischen Emissionshandel resultiert. Durch die Einbeziehung der Stromerzeuger in den Anwendungsbereich des europäischen Emissionshandels sind diese verpflichtet, Emissionszertifikate für die CO2-Emissionen ihrer Stromerzeugungsanlagen zu erwerben. Die durch diesen Zertifikatekauf entstehende Kostenlast wird über einen Aufschlag auf den Strompreis an die Kunden weitergegeben. Mit der Strompreiskompensation werden diese indirekten CO2-Kosten für einige Unternehmen kompensiert.
Die meisten Stromkunden müssen diesen Aufschlag hinnehmen. Unternehmen, deren Produktion jedoch als stromintensiv eingestuft wurde, können über einen Antrag auf Strompreiskompensation eine Rückerstattung erhalten.

3 Umfang der Begrenzung

Die Höhe der Entlastung wird durch die Förderrichtlinie zur Strompreiskompensation (SPK-FRL) [1] festgelegt. Ziffer 5.2 erläutert die Berechnung des Beihilfebetrags. Der genauen Berechnung des individuellen Beihilfebetrags liegen verschiedene Formeln zugrunde, die die Eigenheiten des hergestellten Produkts berücksichtigen. Besonders stromintensive Unternehmen können darüber hinaus eine ergänzende Beihilfe (sog. Super-Cap) geltend machen, die den zu zahlenden Betrag auf 1,5 % der Bruttowertschöpfung begrenzt.
Selbstbehalt und Sockelbetrag abgeschafft
Anfängliche Befürchtungen, dass die Strompreiskompensation aus der Diskussion um den Bundeshaushalt 2024 nicht fortgeführt wird, haben sich nicht bewahrheitet. Im Gegenteil: Ursprünglich mussten die Antragsteller vor Eintritt der Entlastung einen sogenannten Selbstbehalt tragen, d. h. die volle Kostenlast ohne Kompensationsmöglichkeit für die erste verbrauchte Gigawattstunde pro Kalenderjahr. Zur Entlastung der Wirtschaft sieht das aktuelle Strompreispaket der Bundesregierung nun vor, diesen Selbstbehalt abzuschaffen, sodass die Kompensation direkt ab der ersten verbrauchten Kilowattstunde greift. Darüber hinaus soll auch der Sockelbetrag entfallen, der die Zusatzförderung gedeckelt hat. Insgesamt sollen die Regelungen zur Strompreiskompensation um weitere fünf Jahre, d. h. bis 2035, verlängert werden. Dazu ist eine Änderung der Förderrichtlinie mit anschließender Genehmigung durch die EU-Kommission erforderlich.

4 Antragsverfahren

Die Strompreiskompensation wird im nachfolgenden Jahr des Abrechnungsjahrs beantragt, sodass die indirekten CO2-Kosten des Vorjahrs ausgeglichen werden. Das heißt, in dem Antragsjahr 2024 wird die Kompensation für das Abrechnungsjahr 2023 behandelt. Zuständige Behörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Der Antrag wird elektronisch über eine virtuelle Poststelle (VPS) mit der Formular-Management-Software (FMS) der DEHSt eingereicht. Dem Antrag ist ein Wirtschaftsprüfertestat als Nachweisunterlage beizufügen. Dabei sind der Antrag und der Prüfbericht des Wirtschaftsprüfers mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) zu versehen.

Weiterlesen und „Praxis Energiemanagement digital“ 4 Wochen gratis testen:

  • Das komplette Know-how in Sachen Energiemanagement und Energieeffizienz
  • Zugriff auf über 150 Fachbeiträge und 80 Arbeitshilfen
  • Onlinezugriff – überall verfügbar


Sie haben schon ein Abonnement oder testen bereits? Hier anmelden

Ihre Anfrage wird bearbeitet.
AuthError LoginModal