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03036 THG-Quotenhandel für E-Auto-Fahrer und Ladesäulenbesitzer

Pünktlich zum Jahresbeginn sind Treibhausgasprämien wieder in aller Munde und besonders Halter von Elektrofahrzeugen und Betreiber von Ladepunkten werden mit attraktiven Angeboten umworben. Was die Treibhausgasminderungsquote damit zu tun hat und wie jetzt auch Privatpersonen, Unternehmen oder auch Kommunen davon profitieren können, wird im Folgenden dargestellt. Das Ziel der Bundesregierung in Bezug auf die Treibhausgasminderungsquote ist klar: mehr Nachhaltigkeit im Verkehrssektor schaffen.
von:

1 Einführung

Die Ziele der Bundesregierung sind deutlich formuliert: Bis 2030 müssen die Treibhausgasemissionen um 55 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Das bedeutet, schaffen von mehr Nachhaltigkeit auch im Verkehrssektor. Zwar fahren heute Pkw und Lkw wesentlich klima- und umweltverträglicher, da aber vor allem mehr Lkw unterwegs sind, sind die direkten CO2-Emissionen im Straßengüterverkehr 17 % höher als 1995. [1]
Der Gesetzgeber hat hier bereits deutlich nachgesteuert. So sind die Abgasvorschriften für neu zugelassene Pkw verschärft worden, was Automobilhersteller gezwungen hat, ihre Motoren und die Abgastechnik deutlich zu verbessern. Des Weiteren wurde die Qualität des in Verkehr gebrachten Kraftstoffs verbessert. Alleine dadurch konnten z. B. die Emissionen an Schwefeldioxid (SO2) bis zum Jahr 2020 gegenüber dem Ausgangsniveau im Jahr 1995 um rund 98 % gesenkt werden.
Abb. 1: Spezifische Emissionen Pkw (direkte Emissionen Pkw/Verkehrsleistung Pkw) [1]
Spezifische Emissionen gesunken
Alles in allem ist so die Emission des Treibhausgases CO2 pro ⁠Personenkilometer⁠ gegenüber 1995 gesunken. Allerdings hat z. B. die ⁠Fahrleistung⁠ der Pkw zwischen 1995 und 2019 um etwa 20,5 % zugenommen. Auch im Pandemiejahr 2020 lag die Fahrleistung noch 16,5 % über dem Wert von 1995, was die Einsparungen direkt wieder aufhebt. [2]
Gestiegenes Verkehrsvolumen
Auch im Lkw-Verkehr sind zwar die spezifischen Emissionen seit 1995 gesunken, die Verkehrsleistung der Lkw ist jedoch zwischen 1995 und 2020 von 279,7 Milliarden Tonnenkilometer auf 486 Milliarden Tonnenkilometer um rund 74 % gestiegen. [2] Damit sind die technisch bedingten Senkungen wie z. B. Motoren- und Abgastechnik sowie eine bessere Kraftstoffqualität nicht ausreichend, um die gestiegene Verkehrsleistung wieder auszugleichen.
Allein im Jahr 2021 wurden rund 148 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente im Verkehrssektor ausgestoßen. [3] Damit liegen die Treibhausgasemissionen in diesem Sektor rund drei Mio. Tonnen über der im Bundesklimaschutzgesetz für 2021 zulässigen Jahresemissionsmenge von 145 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. [3]
Damit wird eins deutlich: Will Deutschland seine Klimaschutzziele erreichen, müssen auch die CO2-Emissionen im Verkehrssektor sinken und zwar deutlich.
Abb. 2: Entwicklung und Zielerreichung der Treibhausgasemissionen im Verkehrssektor in Deutschland, eigene Darstellung [4]
Als ein Element zur Erreichung der Ziele hat der Gesetzgeber im Mai 2021 das Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungsquote, kurz THG-Quote, beschlossen. Davon profitieren nun unter anderem auch Halter von Elektrofahrzeugen sowie Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten.

2 Historie

Das generelle Thema ist allerdings nicht neu, denn bereits 2003 wurden erstmals unionsrechtliche Vorgaben zur Verwendung eines Mindestanteils an Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen getroffen. Im Rahmen des Biokraftstoffquotengesetzes 2006 wurde dann eine Biokraftstoffquote eingeführt. Diese Umsetzung der Richtlinie 2003/30/EG verfolgte unter anderem das Ziel den Ausbau nachhaltiger Biokraftstoffe zu fördern, um so die Klimaschutzziele zu erreichen.
Die zunächst geltende Biokraftstoffquote verpflichtete also Mineralölkonzerne einen festen und stetig steigenden Mindestanteil an Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen. Diese Verpflichtung wurde 2015 durch die Treibhausgasminderungspflicht ersetzt. Nun müssen Mineralölkonzerne als Inverkehrbringer von Otto- oder Dieselkraftstoffen ihre CO2-Emissionen um einen bestimmten Prozentsatz senken. Dieser beträgt für das Kalenderjahr 2020 6 Prozent und steigert sich schrittweise auf 25 % im Kalenderjahr 2030.

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