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03032 Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung

Betrachtet man die deutsche und europäische Klimaschutzpolitik, ist die Kraft-Wärme-Kopplung ein Grundpfeiler für die Steigerung der Energieeffizienz und dient damit dem Erreichen der Klimaziele. Seit der Strommarktliberalisierung und der Schaffung des KWKG 2002 erhält die gleichzeitige Umwandlung von eingesetzter Energie in elektrische Energie und in Nutzwärme eine Förderung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz. Aufgrund der umfassenden Novellierungen im Jahr 2020/2021 wird der aktuelle rechtliche Rahmen im Folgenden detailliert dargestellt.
von:

1 Einführung

Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2040 um min. 88 % gegenüber 1990 zu reduzieren. Bis 2045 möchte Deutschland klimaneutral sein. Zum Ziel beitragen sollen verschiedene Effizienzmaßnahmen sowie der Einsatz von erneuerbaren Energien oder auch die Elektromobilität.
Erzeugung elektrischer und thermischer Energie
Unterstützen soll dabei auch die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die im Vergleich zu Anlagen der ungekoppelten Erzeugung deutlich mehr Effizienz aufweist. Denn durch KWK wird innerhalb eines Kraftwerks gleichzeitig sowohl elektrische als auch thermische Energie erzeugt. Die thermische Energie kann dann z. B. zur Warmwasserbereitung für Produktionsprozesse oder auch zum Heizen verwendet werden.
Abb. 1: Vereinfachte Darstellung der Funktionsweise der Kraft-Wärme-Kopplung
Damit bildet die KWK die Schnittstelle zwischen Wärme- und Strommarkt. Die Rolle der KWK ist dabei vielfältig und muss sich weiterentwickeln, wie auch im Rahmen des Dialogprozesses Strom 2030 deutlich wurde:

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