1 Einleitung
Ökosteuer, Stromsteuer, Energiesteuer, Netzentgelte, EEG-Umlage, KWK-Umlage, Offshore-Umlage etc. – wer dachte, bei den Energiezusatzkosten wäre ein Ende erreicht, wird spätestens seit Anfang 2021 eines Besseren belehrt. Seitdem gibt es die neue Bepreisung von CO2-Emissionen bei Brennstoffen und dadurch wird nicht nur das Benzin an den Tankstellen teurer.
Anreize zur CO2-Einsparung
Ursache ist das nationale Brennstoffemissionshandelssystem (nEHS). Die gesetzliche Grundlage bildet das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die durch das nEHS verursachten höheren Kosten für Brennstoffe sollen Anreize schaffen für Energieeffizienzmaßnahmen und somit für das Einsparen von Brennstoffen. So sollen CO2-Emissionen verringert und ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Die Erlöse aus der CO2-Bepreisung werden zur Stabilisierung der EEG-Umlage eingesetzt.
Ursache ist das nationale Brennstoffemissionshandelssystem (nEHS). Die gesetzliche Grundlage bildet das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die durch das nEHS verursachten höheren Kosten für Brennstoffe sollen Anreize schaffen für Energieeffizienzmaßnahmen und somit für das Einsparen von Brennstoffen. So sollen CO2-Emissionen verringert und ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Die Erlöse aus der CO2-Bepreisung werden zur Stabilisierung der EEG-Umlage eingesetzt.
2.1 Grundlagen des Emissionshandels
Die CO2-Bepreisung ist nicht als Abgabe oder als Steuer ausgestaltet, sondern als Emissionshandelssystem. Einem Emissionshandelssystem liegt der Gedanke zugrunde, dass für die Emission von klimaschädlichem CO2 eine handelbare Berechtigung, ein sog. Emissionszertifikat, vorliegen muss. Ein Emissionszertifikat berechtigt zu der Emission von einer Tonne CO2 (Äquivalent) und muss zu einem bestimmten Zeitpunkt bei einer Überwachungsstelle abgegeben werden. Zuständig ist dafür in Deutschland die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt.