1 Einleitung
Ökosteuer, Stromsteuer, Energiesteuer, Netzentgelte, EEG-Umlage, KWK-Umlage, Offshore-Umlage etc. – wer dachte, bei den Energiezusatzkosten wäre ein Ende erreicht, wird spätestens seit Anfang 2021 eines Besseren belehrt. Seitdem gibt es die neue Bepreisung von CO2-Emissionen bei Brennstoffen und dadurch wird nicht nur das Benzin an den Tankstellen teurer.
Anreize zur CO2-Einsparung
Ursache ist das nationale Brennstoffemissionshandelssystem (nEHS). Die gesetzliche Grundlage bildet das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die durch das nEHS verursachten höheren Kosten für Brennstoffe sollen Anreize schaffen für Energieeffizienzmaßnahmen und somit für das Einsparen von Brennstoffen. So sollen CO2-Emissionen verringert und ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Die Erlöse aus der CO2-Bepreisung werden zur Stabilisierung der EEG-Umlage eingesetzt.
Ursache ist das nationale Brennstoffemissionshandelssystem (nEHS). Die gesetzliche Grundlage bildet das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Die durch das nEHS verursachten höheren Kosten für Brennstoffe sollen Anreize schaffen für Energieeffizienzmaßnahmen und somit für das Einsparen von Brennstoffen. So sollen CO2-Emissionen verringert und ein Beitrag zur Erreichung der Klimaziele geleistet werden. Die Erlöse aus der CO2-Bepreisung werden zur Stabilisierung der EEG-Umlage eingesetzt.
2.1 Grundlagen des Emissionshandels
Die CO2-Bepreisung ist nicht als Abgabe oder als Steuer ausgestaltet, sondern als Emissionshandelssystem. Einem Emissionshandelssystem liegt der Gedanke zugrunde, dass für die Emission von klimaschädlichem CO2 eine handelbare Berechtigung, ein sog. Emissionszertifikat, vorliegen muss. Ein Emissionszertifikat berechtigt zu der Emission von einer Tonne CO2 (Äquivalent) und muss zu einem bestimmten Zeitpunkt bei einer Überwachungsstelle abgegeben werden. Zuständig ist dafür in Deutschland die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) beim Umweltbundesamt.
Kostenpflichtiger Erwerb von Zertifikaten
Vor der Abgabe bei der DEHSt muss der Verpflichtete die Berechtigung erwerben. Der kostenpflichtige Erwerb kann entweder zu einem Festpreis oder zu einem variablen Marktpreis bzw. einem Börsenpreis erfolgen. In manchen Emissionshandelssystemen werden auch Berechtigungsfreimengen verteilt.
Vor der Abgabe bei der DEHSt muss der Verpflichtete die Berechtigung erwerben. Der kostenpflichtige Erwerb kann entweder zu einem Festpreis oder zu einem variablen Marktpreis bzw. einem Börsenpreis erfolgen. In manchen Emissionshandelssystemen werden auch Berechtigungsfreimengen verteilt.
Vorteile
Vorteile eines solchen Systems werden insbesondere von Gegnern der starren Steuer- und Abgabesysteme vorgebracht. In einem Emissionshandelssystem wird die Emissionsminderungsmaßnahme im Idealfall zu dem günstigsten Preis durchgeführt. Derjenige, der die Möglichkeit hat, Minderungsmaßnahmen kostengünstig durchzuführen, kann seine überschüssigen Berechtigungen am Markt verkaufen. Derjenige, der Minderungsmaßnahmen nur zu einem höheren Preis durchführen kann, kann stattdessen Berechtigungen von ersterem erwerben. Durch dieses System von Kauf und Verkauf bildet sich ein Marktpreis für die Emission von CO2.
Vorteile eines solchen Systems werden insbesondere von Gegnern der starren Steuer- und Abgabesysteme vorgebracht. In einem Emissionshandelssystem wird die Emissionsminderungsmaßnahme im Idealfall zu dem günstigsten Preis durchgeführt. Derjenige, der die Möglichkeit hat, Minderungsmaßnahmen kostengünstig durchzuführen, kann seine überschüssigen Berechtigungen am Markt verkaufen. Derjenige, der Minderungsmaßnahmen nur zu einem höheren Preis durchführen kann, kann stattdessen Berechtigungen von ersterem erwerben. Durch dieses System von Kauf und Verkauf bildet sich ein Marktpreis für die Emission von CO2.
Cap & Trade
Dabei ist allerdings die Gesamtmenge der Berechtigungen durch die Klimaziele von staatlicher Stelle vorgegeben und gedeckelt, dem sogenannten Cap. In der Kombination mit dem Handel wird das Ganze auch als Cap & Trade bezeichnet.
Dabei ist allerdings die Gesamtmenge der Berechtigungen durch die Klimaziele von staatlicher Stelle vorgegeben und gedeckelt, dem sogenannten Cap. In der Kombination mit dem Handel wird das Ganze auch als Cap & Trade bezeichnet.
2.2 Abgrenzung EU Emission Trading System (EU-ETS) und BEHG
Global keine Vernetzung der Systeme
Global betrachtet existieren bereits Emissionshandelssysteme. Diese sind allerdings nicht miteinander vernetzt, sodass man beispielsweise ein gekauftes kalifornisches CO2-Zertifikat nicht bei der Deutschen Emissionshandelsstelle zur Erfüllung seiner Pflichten abgeben kann.
Global betrachtet existieren bereits Emissionshandelssysteme. Diese sind allerdings nicht miteinander vernetzt, sodass man beispielsweise ein gekauftes kalifornisches CO2-Zertifikat nicht bei der Deutschen Emissionshandelsstelle zur Erfüllung seiner Pflichten abgeben kann.