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03029 Photovoltaikanlagen und das EEG 2021: Lohnt sich das noch?

In den letzten Jahren ist die EEG-Einspeisevergütung für Solarstrom stark gesunken. Dies führt zu der weit verbreiteten Meinung, dass der Betrieb einer Photovoltaikanlage nicht mehr lohnenswert ist. Was dabei allerdings völlig außer Acht gelassen wird, ist, dass die Systempreise der Photovoltaikanlagen in den letzten Jahren ebenfalls stark gesunken sind. Somit ist es auch heute noch möglich, eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich zu betreiben, wie es vor Jahren der Fall war. Der Ansatz ist jedoch heute meist ein anderer!
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1 Einleitung

Zu Beginn des Photovoltaikausbaus in den 2000er-Jahren waren die Gründe der Anlagenbetreiber, in eine Photovoltaikanlage zu investieren, oft eine Koppelung von Umweltbewusstsein mit der Erwartung einer kleinen Gewinnerzielung. Aufgrund der anfänglich sehr hohen Förderung von Photovoltaikanlagen wurde der monetäre Anreiz immer stärker in den Mittelpunkt gerückt. Zwischen 2009 und 2012 entwickelte sich ein wahrer Photovoltaikboom und Werbeslogans wie z. B. „Lassen Sie Sonne und Dach Geld verdienen” haben viele Anlagenbetreiber von einem Umweltschutzgedanken hin zu einem verstärkt wirtschaftlichen Denken gebracht.
Hauptmotiv: Unabhängigkeit von Energieversorgern
Mit Einbruch der hohen Förderung wandelte sich der bis dato vorherrschende finanzielle Ansatz. Mit ständig steigenden Strompreisen und starken Eingriffen in das Förderregime für Photovoltaikanlagen ist heutzutage für viele Anlagenbetreiber die Unabhängigkeit gegenüber dem Energieversorgungsunternehmen ein Hauptgrund für den Invest in eine Photovoltaikanlage. Dies führt auch automatisch zu einem Wandel und vor allem einer Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle. Die neu entstandenen Rahmenbedingungen gilt es für den Einzelfall bestmöglich anzuwenden, um eine angemessene Rendite zu erzielen.

2 Entwicklung und Wandel der Wirtschaftlichkeit

Die bisherige vorherrschende Debatte um den Bau und Betrieb von Photovoltaikanlagen ist vermehrt wirtschaftlicher Natur. Dass es sich bei Photovoltaikanlagen um eine technisch perfekt ausgereifte, regenerative Technologie handelt, die wie keine andere auf die Bedürfnisse des Nutzers abgestimmt gebaut und betrieben werden kann, ist unumstritten. Allerdings konnten die Anlagen in den 1990er- und den frühen 2000er-Jahren nicht ohne Förderung wirtschaftlich betrieben werden. Zu dieser Zeit waren die Systempreise von Photovoltaikanlagen noch so hoch, dass ein wirtschaftlicher Betrieb ohne Förderung nicht denkbar war.
Das StromEinspG
Daher steckte man bereits 1990 mit dem sogenannten Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) erstmals einen gesetzlichen Rahmen für den Ausbau der regenerativen Energien ab. Das Stromeinspeisungsgesetz ist somit der Vorläufer des heutigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Ziel war es, vor allem aus Gründen der Ressourcenschonung und des Klimaschutzes, den Anteil der regenerativen Energien an der Energieversorgung anzukurbeln und verbesserte Rahmenbedingungen für die Einspeisung von regenerativen Energien in das öffentliche Netz zu schaffen. So wurde beispielsweise die Zahlung einer Mindestvergütung für den eingespeisten Strom aus regenerativen Anlagen festgeschrieben. Diese lag für Strom aus Photovoltaikanlagen bei ca. 90 Prozent des zwei Jahre zuvor erzielten Durchschnittserlöses, was bei einer 2000er-Anlage umgerechnet rund 8,23 ct/kWh entsprach. Ein wirtschaftlicher Betrieb war mit dieser Förderung nicht möglich. Der deutsche Photovoltaikmarkt entwickelte sich nicht richtig und die installierte Leistung blieb weit hinter den Erwartungen zurück.
Entwicklung EEG
Zum 1. April 2000 trat das EEG mit dem Hauptziel des Klima- und Umweltschutzes und der Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung in Kraft. Gleichzeitig wurde das Ziel der Verdoppelung des Anteils regenerativer Energien an der Elektrizitätserzeugung bis zum Jahr 2010 in das Gesetz mit aufgenommen. Die zentrale Neuerung gegenüber dem Stromeinspeisungsgesetz war die Pflicht zur vorrangigen Annahme des Stroms aus regenerativen Anlagen durch die Energieversorgungsunternehmen, die heute noch Hauptbestandteil des EEG ist. Des Weiteren wurden im speziellen die Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen stark angehoben, um den Ausbau weiter voranzutreiben.
Starker Zubau von Photovoltaik
Gestützt durch den neuen Vergütungsrahmen im EEG stieg der Zubau der Photovoltaikanlagen in Deutschland an. Durch die weltweit steigende Photovoltaik-Produktionskapazität sanken die Photovoltaik-Systempreise, was sich ebenfalls positiv auf den Zubau der Photovoltaik auswirkte. Der Photovoltaikzubau verdoppelte sich nahezu pro Jahr im Zeitraum von 2007 bis 2010. Ein Rekordniveau erreichte der deutsche Photovoltaik-Zubau in den Jahren zwischen 2010 und 2012. Hier wurde pro Jahr eine Leistung von 7,4 bis 7,6 GWp zugebaut (s. Abb. 1).
Abb. 1: Entwicklung des jährlichen Photovoltaikzubaus in Deutschland [1]
Hohe Renditen bei Volleinspeisung in den Jahren vor 2012
In der Zeit bis 2012 wurden die Anlagen auf der zur Verfügung stehenden Dachfläche so groß wie möglich errichtet. Die meisten Photovoltaikanlagen sind nur auf Dächern mit einer Südausrichtung installiert worden. Der Trend auf dem Photovoltaikmarkt in dieser Zeit ging in die Richtung, dass ein maximaler Stromertrag mit der Anlage generiert werden sollte. Der produzierte Solarstrom wurde überwiegend eingespeist und der Anlagenbetreiber erhielt die entsprechende EEG-Vergütung für den von ihm eingespeisten Strom (s. Abb. 2).
Abb. 2: Entwicklung der Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach dem EEG mit einer installierten Leistung von 10 kWp (schwarz), 40 kWp (dunkelgrau) und 100 kWp (hellgrau) [2]
Zu dieser Zeit war der Bau einer solchen Photovoltaikanlage mit einer reinen Volleinspeisung sehr lukrativ. Nahm man 2010 eine klassische Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 8 kWp in Betrieb und speiste die von dieser Anlage produzierten 8.000 kWh Solarstrom in das öffentliche Netz ein, so erhielt der Anlagenbesitzer als Vergütung 39,14 ct/kWh. In einem Jahr konnte der Anlagenbetreiber mit ca. 3.130 Euro EEG-Vergütung rechnen. Diese Vergütung ist bis 2030 garantiert und ermöglicht bei damaligen Systemkosten einer Photovoltaikanlage von ca. 3.000 Euro pro installierten Kilowattpeak Leistung (die Gesamtinvestition der Photovoltaikanlage beliefen sich somit auf 24.000 €) eine Amortisation von ca. 8 Jahren. Unter den oben beschriebenen Voraussetzungen konnte über die gesamte Laufzeit der EEG-Vergütung oft mit einer Renditeerwartung im zweistelligen Prozentbereich gerechnet werden.
EEG wichtiges Klimaschutzinstrument
Aufgrund dieser schnellen Amortisation und der damit verbundenen Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlagen stieg der Zubau in den Jahren 2011/2012 noch mal deutlich auf bis zu 7,6 GWp an. Das EEG wurde der Motor für den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland und somit eins der wichtigsten Klimaschutzinstrumente. In mehr als 50 anderen Staaten weltweit wurde das deutsche EEG als Grundlage für ähnliche Vergütungsmechanismen für Strom aus regenerativen Anlagen herangezogen.
Einbruch der Vergütung
Mit Einführung des EEG 2012 und der kurz danach erfolgten sogenannten Photovoltaiknovelle 2012 wurde der Zubau der Photovoltaik in Deutschland 2013 massiv eingebremst. Allein im Jahr 2013 halbierte sich der Zubau von Photovoltaikanlagen im Vergleich zum Vorjahr. Die Vergütungssätze, welche bis dato die Grundlage des Geschäftsmodells Volleinspeisung darstellten, wurden stark herabgesenkt. In einigen Segmenten kam der Photovoltaikmarkt zum Erliegen. Besonders die großen Freiflächenanlagen wurden ihres Geschäftsmodells beraubt, viele Photovoltaikprojekte wurden aufgrund fehlender Wirtschaftlichkeit nicht mehr umgesetzt. In diesem Zeitraum vollzog sich auch eine sogenannte Marktkonsolidierung, da Projektierer, die sich auf dieses Marktsegment spezialisiert hatten, reihenweise in den Konkurs gingen.

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