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03011 Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) – Nachweisführung eines Energiemanagementsystems

Was ist die SpaEfV und was regelt sie? Was müssen Unternehmen nachweisen, um vom Spitzenausgleich profitieren zu können? Der vorliegende Fachartikel gibt Antworten auf diese Fragen und geht detailliert auf die unterschiedlichen Möglichkeiten für Unternehmen ein, dieses Ziel zu erreichen.
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1 Was ist die SpaEfV?

Die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) ist die Durchführungsverordnung zur „Steuerentlastung in Sonderfällen” (sog. Spitzenausgleich; vgl. Kap. 03010) nach § 10 StromStG und § 55 EnergieStG. Sie wurde erstmals am 31.07.2013 durch das Bundeskabinett verabschiedet und zuletzt am 02.10.2019 novelliert (BGBl. I S. 1412 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2019 Teil I Nr. 35, ausgegeben zu Bonn am 9. Oktober 2019).
Sie regelt, kurz gesagt, wie Unternehmen des produzierenden Gewerbes (Definition in § 2 Nr. 3. StromStG), die den sogenannten Spitzenausgleich in Anspruch nehmen wollen, den Nachweis eines Effizienzsystems erbringen können. Als Energieeffizienzsystem in diesem Sinne gelten:
die ISO 50001 [1],
EMAS (Validierung und Registrierung) [2],
sog. alternative Systeme nach Anlage 1 und 2 der SpaEfV.
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können anstatt der ISO 50001 oder EMAS eines der alternativen Systeme betreiben.

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