-- WEBONDISK OK --

03010 Treiber für das EnM: Spitzenausgleich bei der Strom- und Energiesteuer

Der folgende Beitrag erläutert zunächst, was es mit dem sogenannten Spitzenausgleich auf sich hat. Im Weiteren werden die einzelnen Voraussetzungen vorgestellt, die stromintensive Unternehmen gemäß § 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz erfüllen müssen, um auch nach dem 01.01.2013 in den Genuss des Spitzenausgleichs zu kommen. Die Rückerstattung des Spitzenausgleichs und die damit verbundene Einführung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind einer der Treiber für Energiemanagement in Unternehmen.
von:

1 Einführung

Geschenk für die Wirtschaft?
Umweltorganisationen üben Kritik an den Vorgaben für die Effizienzsteigerung, sie seien „zu lasch”, übergeordnete Energieeinsparziele würden verfehlt. Für die Opposition ist der Spitzenausgleich ein Milliardengeschenk an die Wirtschaft, etwa 2,3 Milliarden Euro entgingen dem Bund dadurch jährlich an Einnahmen. Wirtschaftsverbände sehen darin ein unerlässliches Instrument, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu wahren und begrüßen die Fortführung des Spitzenausgleichs. Dies spiegelt die kontrovers geführte Diskussion bzgl. des Spitzenausgleichs wider.
Aber was ist dieser Spitzenausgleich?
Der vorliegende Artikel fasst dem Leser die wesentlichen Punkte zusammen, die für den Erhalt des Spitzenausgleichs durch die antragberechtigten Unternehmen zu erfüllen sind.

Weiterlesen und „Praxis Energiemanagement digital“ 4 Wochen gratis testen:

  • Das komplette Know-how in Sachen Energiemanagement und Energieeffizienz
  • Zugriff auf über 150 Fachbeiträge und 80 Arbeitshilfen
  • Onlinezugriff – überall verfügbar


Sie haben schon ein Abonnement oder testen bereits? Hier anmelden

Ihre Anfrage wird bearbeitet.
AuthError LoginModal