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03003 Gesetzliche Grundlagen im Energiemanagement

Das Energiemanagement bzw. das Energiemanagementsystem wird in der DIN EN ISO 50001 definiert als die Gesamtheit von miteinander zusammenhängenden oder interagierenden Elementen zur Einführung einer Energiepolitik und strategischer Energieziele sowie Prozessen und Verfahren zur Erreichung dieser strategischen Ziele. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen daher die Energieeffizienz, der Energieeinsatz und der Energieverbrauch. Als relativ junges Rechtsgebiet hat sich innerhalb der letzten Jahre das Energierecht entwickelt und zwar mit weitreichenden Folgen für die Unternehmen, vor allem in finanzieller Hinsicht. Vor diesem nicht unkomplizierten gesetzlichen Hintergrund wird allzu schnell die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen vernachlässigt, die eine betriebliche Organisation, ob nun mit oder ohne Energiemanagement, einzuhalten hat.
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Problembeschreibung
Durch eine Vielzahl von gesetzlichen Vorgaben ist der Gesetzgeber bestrebt, den betrieblichen Umwelt- und Arbeitsschutz sowie die Sicherheit der Anlagen zu fördern. Der Gesetzgeber stellt dabei den Präventionsgedanken eindeutig in den Vordergrund.
Neben den Vorgaben aus Gesetzen und Verordnungen haben die Vorgesetzen im Unternehmen weitere Forderungen zu beachten und umzusetzen. So ergeben sich etwa aus den Genehmigungsbescheiden weitere Vorgaben, die es einzuhalten gilt, um z. B. nicht dem Vorwurf eines ungenehmigten Anlagenbetriebs ausgesetzt zu sein. Darüber hinaus ist der Blick auch auf die Entwicklung der Rechtsprechung zu richten, um Tendenzen frühzeitig zu erkennen. So hat die Rechtsprechung Grundsätze zur Betriebsorganisation entwickelt, die sich in zahlreichen Urteilen dokumentiert finden. Auch diese Richtungsvorgaben sind bei der Organisation der innerbetrieblichen Strukturen zu beachten, um das Risiko einer Haftung möglichst gering zu halten.

1 Betriebsorganisation und Sorgfaltspflichten

Lösung/Lösungsweg
Obgleich im deutschen Recht grundsätzlich Organisationsfreiheit herrscht, gilt es gewisse Schranken zu beachten. Dies gilt auch für die betriebliche Organisation eines jeden Unternehmensbereichs.

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