03001 Wichtige energierelevante Urteile
An dieser Stelle sammeln wir für Sie wichtige Urteile, die für Unternehmen in Hinblick auf Energieeffizienz, Energiemanagement und finanzielle Hilfen von Relevanz sind. Sie finden die entsprechenden Meldungen immer zunächst im „Aktuellen” – damit Sie aber gezielt nach bestimmten Fällen suchen können, fassen wir hier noch einmal alle entsprechenden Nachrichten zusammen. von: |
1 Bahnbrechendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz und die Folgen
Freiheitsrechte der jüngeren Generation
Zum ersten Mal hat ein hochrangiges Gericht mit der Generationengerechtigkeit argumentiert und entschieden, dass mit dem Klimaschutzgesetz des Bundes die Freiheitsrechte der jüngeren Generation verletzt werden, da es keine hinreichenden Maßgaben für Emissionsreduktionen ab dem Jahr 2031 enthalte. Dadurch werden die Gefahren des Klimawandels verschoben und die Einhaltung der Klimaziele aus dem Pariser Klimaabkommen ist dann nur noch mit sehr kurzfristigen und einschneidenden Maßnahmen erreichbar. Man dürfe die Verantwortung nicht auf künftige Generationen abwälzen. Die Karlsruher Richter forderten den Gesetzgeber zur Nachbesserung auf und gaben ihm dafür bis Ende 2022 Zeit. Das ist in wenigen Worten die Essenz des Urteils vom 24.03.2021. Für weitere Details sei auf die unten aufgeführten Links verwiesen.
Zum ersten Mal hat ein hochrangiges Gericht mit der Generationengerechtigkeit argumentiert und entschieden, dass mit dem Klimaschutzgesetz des Bundes die Freiheitsrechte der jüngeren Generation verletzt werden, da es keine hinreichenden Maßgaben für Emissionsreduktionen ab dem Jahr 2031 enthalte. Dadurch werden die Gefahren des Klimawandels verschoben und die Einhaltung der Klimaziele aus dem Pariser Klimaabkommen ist dann nur noch mit sehr kurzfristigen und einschneidenden Maßnahmen erreichbar. Man dürfe die Verantwortung nicht auf künftige Generationen abwälzen. Die Karlsruher Richter forderten den Gesetzgeber zur Nachbesserung auf und gaben ihm dafür bis Ende 2022 Zeit. Das ist in wenigen Worten die Essenz des Urteils vom 24.03.2021. Für weitere Details sei auf die unten aufgeführten Links verwiesen.
Das ließ die Bundesregierung nicht auf sich sitzen. Schon zwei Wochen nach Veröffentlichung des Urteils legte das Kabinett einen Entwurf zur Anpassung des Klimaschutzgesetzes vor. Die Eckpunkte sind wie folgt:
• | 2030: Reduzierung der CO2-Emissionen um 65 % im Vergleich zu 1990 (vorher 55 %) |
• | 2040: Reduzierung um 88 % (neu) |
• | 2045: Klimaneutralität (bisher 2050) |
Senkung der zulässigen Emissionsmengen
Außerdem wurden die absoluten maximal zulässigen Emissionsmengen für einzelne Sektoren angepasst, z. B. sind für den Energiesektor nur noch 108 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2030 erlaubt. Das ist eine Verringerung von ca. 40 Prozent im Vergleich zu der bisher vorgesehenen Emissionsmenge von 175 Millionen Tonnen.
Außerdem wurden die absoluten maximal zulässigen Emissionsmengen für einzelne Sektoren angepasst, z. B. sind für den Energiesektor nur noch 108 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent im Jahr 2030 erlaubt. Das ist eine Verringerung von ca. 40 Prozent im Vergleich zu der bisher vorgesehenen Emissionsmenge von 175 Millionen Tonnen.