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02047 Kurznachrichten November 2024

An dieser Stelle finden Sie in jeder Ergänzungslieferung aktuelle und interessante Kurznachrichten aus den Bereichen Energie, Energieeffizienz und Energiemanagement.
von:
100 % Regelung gekippt
Derzeit sehen sich viele Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh pro Jahr mit der Anforderung konfrontiert, 100 % ihres Energieverbrauchs mit ihrem Managementsystem nach ISO 50001 abzudecken. Dies kann zu völlig unverhältnismäßigen Konstellationen führen (z. B. Einbeziehung und Zertifizierung von kleinen Büros in Mietobjekten).
Wie durch direkte Anfragen bekannt wurde, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Genehmigung erteilt, die 90 %-Regelung auch für die Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen nach § 8 EnEfG anzuwenden.
Dies bedeutet, dass die nach § 8 EnEfG einzuführenden Managementsysteme analog zu den Energieaudits nach § 8 EDL-G mindestens 90 % des gesamten Endenergieverbrauchs des Unternehmens abdecken müssen. Die offizielle Veröffentlichung dieser Information zur 90 %-Regelung erfolgt im Rahmen der Aktualisierung der Merkblätter, die für Dezember 2024 geplant ist.

1 Wirksame und beschleunigte Recherche mit KI

Fast jeder, der im Energiebereich tätig ist, wird nahezu täglich mit Fragen konfrontiert, seien sie technischer, rechtlicher, politischer, wirtschaftlicher oder mathematischer Natur. Wer immer noch versucht, diese Fragen nur mit Google zu klären, sollte sich die neuen KI-Tools genauer ansehen. Der Autor nutzt mittlerweile „Perplexity” und ist begeistert. Perplexity liefert nicht nur Antworten, sondern auch direkt die entsprechenden Quellen. So können im Zweifelsfall die Originalquellen konsultiert werden. Außerdem muss man sich bei Perplexity nicht zwingend registrieren.
Bei schwierigen Fragen kann es hilfreich sein, der KI zunächst eine Rolle zuzuweisen, z. B. Spezialist für Wärmetauscher. Die Fragen sollten dann so präzise wie möglich gestellt, die Antworten immer kritisch hinterfragt werden. Passt die Antwort zum bisherigen Wissen? Ist sie widerspruchsfrei? Ist die Antwort zu oberflächlich, hilft manchmal eine Aufforderung, sich mehr Mühe zu geben. Bei Fehlern oder unzureichenden Antworten entschuldigt sich die KI und bessert nach.
Neben dem Füllen oder Auffrischen von Wissenslücken ergeben sich manchmal interessante neue Aspekte, an die man vorher nicht gedacht hat. Auch mathematische Berechnungen können direkt von der KI durchgeführt werden (z. B.: Wie viel Wärme (Enthalpie) enthält 150 °C gesättigter Dampf? Rechne das Ergebnis in kWh um.). Bei Berechnungen wird nicht nur das Ergebnis ausgegeben, sondern auch der Weg dorthin detailliert dargestellt.
Bei schwierigen Fragestellungen oder auch bei Recherchen für Publikationen wird man am Ende nicht umhinkommen, einige der angegebenen Quellen im Original nachzuschlagen, und sei es nur, um richtig zitieren zu können.
Wer Perplexity gegründet hat und wer den Chatbot finanziert, fragen Sie am besten die KI selbst.
Weitere Informationen
Perplexity: Der KI-Chatbot Perplexity steht auch als Smartphone-App zur Verfügung.

2 Förderung des Heizungstauschs – nun für alle

Die im Februar 2024 gestartete Förderung für selbst genutzte Einfamilienhäuser gilt nun auch für Unternehmen, vermietete Einfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bei Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder den Anschluss an ein Wärmenetz gibt es Investitionszuschüsse der KfW sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude (s. Tab. 1).
Der 35 %-Zuschuss für Unternehmen setzt sich aus einer 30 %-Grundförderung und einem Effizienzbonus in Höhe von 5 % zusammen, der für Wärmepumpen gewährt wird, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen. Anerkannte natürliche Kältemittel sind:
R290 (Propan)
R600a (Isobutan)
R1270 (Propen)
R717 (Ammoniak)
R718 (Wasser)
R744 (Kohlendioxid)
Zu beachten ist, dass synthetische Kältemittel wie R32 oder R410a nicht für den Effizienzbonus qualifizieren, es sei denn, sie werden in einer Erd- oder Wasser-Wärmepumpe eingesetzt. R32 mit einem GWP von 675 ist R410A mit einem GWP von 2088 klar vorzuziehen. Letzteres ist zwar nicht in Wärmepumpen, aber z. B. in Monosplit-Klimageräten bis 3 kg ab 2025 verboten.
Tabelle 1: Übersicht Heizungsförderung
 
Zuschuss
Kredit
Privatpersonen
bis zu 70 % der förderfähigen Kosten(Nr. 458)
bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit (Nr. 358, 359)
Unternehmen
bis zu 35 % der förderfähigen Kosten – Wohngebäude (Nr. 459) bis zu 35 % der förderfähigen Kosten – Nichtwohngebäude (Nr. 522)
bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit (Nr. 358, 359)
Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit bis 5 Mio. EUR/Vorhaben – Nichtwohngebäude (Nr. 523)
Kommunen
bis zu 35 % der förderfähigen Kosten – Wohn- und Nichtwohngebäude (Nr. 422)
Obwohl bereits ein Drittel der Haushalte (12,9 Mio.) Energiewendetechnologien nutzt, ist der Absatz von Wärmepumpen im Jahr 2024 im Vergleich zum Boomjahr 2023 stark rückläufig. Im ersten Halbjahr verkauften die Hersteller insgesamt 90.000 Einheiten, ein Minus von 54 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zwar stieg die Zahl der KfW-Förderzusagen im Mai um 21 Prozent und im Juni sogar um 40 Prozent gegenüber den jeweiligen Vormonaten. Trotz dieser zuletzt leicht positiven Tendenz geht der Verband der deutschen Heizungsindustrie in seiner Prognose davon aus, dass im laufenden Jahr maximal 200.000 Wärmepumpen verkauft werden.
Weitere Informationen
BMWK: Neue Heizungsförderung jetzt für alle (17.09.2024)
Energiefachberater: Expertenrat 1/2023

3 Photovoltaik mit Batteriespeicher günstiger als konventionelle Kraftwerke

Das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE hat im August 2024 eine neue Studie zu den Stromgestehungskosten erneuerbarer Energien veröffentlicht. Stromgestehungskosten sind die durchschnittlichen Erzeugungskosten pro kWh Strom. Die Studie liefert einen aktuellen Kostenvergleich für die Umwandlung verschiedener Energieformen in elektrischen Strom sowie eine Prognose für die weitere Kostenentwicklung bis zum Jahr 2045.
Die Studie zeigt, dass Photovoltaikanlagen inzwischen auch in Kombination mit Batteriespeichern deutlich günstiger Strom produzieren als Kohle- oder Gaskraftwerke. Die neue Analyse umfasst erstmals auch die Stromgestehungskosten von Agro-Photovoltaik, Wasserstoffkraftwerken und neuen Kernkraftwerken. Neben dem Ist-Zustand für 2024 gibt die Studie auch eine Prognose für die Kostenentwicklung bis 2045.
Abb. 1: Stromgestehungskosten für erneuerbare Energien und konventionelle Kraftwerke an Standorten in Deutschland im Jahr 2024. Spezifische Stromgestehungskosten sind mit einem minimalen und einem maximalen Wert je Technologie berücksichtigt. [1]
Diese Ergebnisse unterstreichen die wachsende wirtschaftliche Attraktivität der erneuerbaren Energien und ihre zentrale Rolle in der zukünftigen Energieversorgung Deutschlands.
Weitere Informationen
Fraunhofer ISE: Stromgestehungskosten erneuerbare Energien (Studie von August 2024)

4 Neue Studie zum künftigen Strommarktdesign

In seiner Publikation „Strommarktdesign der Zukunft” fasst das BMWK im Juli 2024 die Ergebnisse der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) zusammen und stellt zu vier Handlungsfeldern mögliche Optionen für ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Stromsystem vor. So soll der Wandel zu einer Stromversorgung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien gelingen.
Der Umbau der Stromerzeugungsstruktur verändert die Anforderungen an das Strommarktdesign grundlegend und wirft viele neue Fragen auf: Wie und mit welchen Technologien kann die volatile Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik effizient ergänzt werden? Welche Marktstrukturen müssen geschaffen werden, damit sich die für unsere Stromversorgung notwendigen Technologien auch refinanzieren können? Welche Hemmnisse müssen dafür abgebaut werden? Was ist zu tun, wenn sich die Erzeugungsschwerpunkte verschieben (Wind im Norden, Photovoltaik im Süden), der Netzausbau aber nicht im gleichen Tempo voranschreitet?
Innerhalb der Handlungsfelder gibt es alternative sowie sich ergänzende Optionen (s. Abb. 2). Sie alle eint, dass sie die Anforderungen an ein sicheres, bezahlbares und nachhaltiges Strommarktdesign der Zukunft erfüllen.
Abb. 2: Übersicht der Handlungsfelder und Optionen [2]
Um die politischen Entscheidungen zum zukünftigen Strommarktdesign bestmöglich vorzubereiten, hatte das BMWK bis Anfang September um Stellungnahmen gebeten.
Weitere Informationen
BMWK: Strommarktdesign der Zukunft (17.09.2024)

5 Wichtige Änderungen bei CBAM

Auf ihrer am 11.10. aktualisierten Internetseite weist die DEhSt ausführlich auf die neuen Regelungen für die CBAM-Berichterstattung in Q3 hin. Gemäß Artikel 4 Absatz 3 der CBAM-Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 ist es ab dem 01.08.2024 nicht mehr möglich, Standardwerte für die Ermittlung der relevanten CO₂-Emissionen zu verwenden. CBAM-Anmelder sind ab dem 01.08.2024 verpflichtet, für jede Einfuhr von CBAM-Waren die tatsächlichen Emissionen nach den Berechnungsmethoden gemäß Art. 4 Abs. 1 oder Abs. 2 CBAM-Durchführungsverordnung (EU) 2023/1773 zu ermitteln und zu berichten.

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