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03030 Vermarktungsmöglichkeiten für Strom im Lichte des neuen EEG 2021

... und wieder ist es so weit: Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 ist zum 1. Januar in Kraft getreten und sorgt direkt für Gesprächsstoff. Dabei gab es schon im Vorfeld kontroverse Diskussionen, unter anderem zu den dringend erwarteten Anschlussregelungen für ausgeförderte Anlagen. Wie kann dieser Strom künftig ins Netz eingespeist werden und zu welchen Konditionen? Welche Anpassungen gibt es im Bereich des Mieterstroms und welche Änderungen werden in den Ausschreibungen stattfinden? Diese kleinen und größeren Änderungen werden im Folgenden im Hinblick auf die Stromvermarktungsformen für erneuerbare Energien dargestellt.
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Für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 ist die EEG-Umlage auf 0 ct/kWh herabgesenkt. Aller Voraussicht nach wird sie ab 2023 entfallen. Der EEG-Förderbedarf wird ausschließlich aus dem Energie- und Klimafond finanziert.

1 Einführung

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist seit der Einführung im Jahre 2000 das Steuerungselement für den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland und damit eine zentrale Säule der Energiewende. Es unterliegt seit Beginn einer steten Weiterentwicklung und Anpassung an die aktuelle Marktlage, sodass es in regelmäßigen Abständen novelliert wird. Mittlerweile gibt es neben dem ursprünglichen EEG 2000 ebenfalls das EEG 2004, EEG 2009, EEG 2012, EEG 2014, EEG 2017 und seit dem 1. Januar das neue EEG 2021.
Treibhausgasneutralität vor 2050
Das Ziel des EEGs ist dabei immer gleich geblieben – die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung zu steigern. Hierfür setzt sich der Gesetzgeber immer neue Ausbauziele. Mit dem nun eingeführten EEG 2021 wird nun erstmals das ehrgeizige Ziel verankert, dass der gesamte Strom in Deutschland vor dem Jahr 2050 treibhausgasneutral ist. Davon betroffen ist nicht nur der in Deutschland erzeugte Strom, sondern auch der in Deutschland verbrauchte Strom. Das bedeutet, dass künftig auch Stromlieferungen nach Deutschland treibhausgasneutral sein müssen.
65 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien bis 2030
Daneben sollen, wie bereits im EEG 2017 verankert, 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs bis 2030 durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Um dies zu erreichen, wurde verbindlich festgelegt, in welchem Umfang die einzelnen Technologien zu dem 65-Prozent-Ziel beitragen sollen.

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