05405 Auslegung von Anlagen
Der folgende Beitrag liefert einen Einblick in die Erwartungen der ISO 50001:2018 an die Auslegung von Anlagen. Ergänzend wird der Leitfaden ISO 50004:2020 herangezogen. Der Beitrag führt Quellen für Kriterien zur energieeffizienten Auslegung/Beschaffung auf und schließt mit einer Checklisten-Vorlage. Arbeitshilfen: von: |
1 Einleitung
Ähnlich wie bei Produkten liegt auch bei Anlagen, Einrichtungen etc. ein wesentlicher Beitrag zur Energieeinsparung in ihrer energieeffizienten Gestaltung. Die ISO 50001:2018 betont dies in ihren Verpflichtungen zur Energiepolitik mit einem eigenen Punkt (Nr. 5.2 g).
ISO 50001, Normpunkt 8.2
Konkrete Anforderungen ergeben sich aus Normpunkt 8.2: „... Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung und die betriebliche Steuerung bei der Auslegung neuer, veränderter oder renovierter Anlagen/Standorte, Einrichtungen, Systeme und Energie nutzender Prozesse berücksichtigen, die einen wesentlichen Einfluss auf ihre energiebezogene Leistung über die geplante oder erwartete Nutzungsdauer haben können. Wo zutreffend, müssen die Ergebnisse der Betrachtungen bzgl. der energiebezogenen Leistung in die Spezifikation, Auslegung und Beschaffungstätigkeiten mit einbezogen werden.” [1]
Konkrete Anforderungen ergeben sich aus Normpunkt 8.2: „... Möglichkeiten zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung und die betriebliche Steuerung bei der Auslegung neuer, veränderter oder renovierter Anlagen/Standorte, Einrichtungen, Systeme und Energie nutzender Prozesse berücksichtigen, die einen wesentlichen Einfluss auf ihre energiebezogene Leistung über die geplante oder erwartete Nutzungsdauer haben können. Wo zutreffend, müssen die Ergebnisse der Betrachtungen bzgl. der energiebezogenen Leistung in die Spezifikation, Auslegung und Beschaffungstätigkeiten mit einbezogen werden.” [1]
Sehr eng verknüpft mit diesem Thema sind auch die Beschaffungsanforderungen der Norm (8.3 Absatz 1): „ ... Kriterien für die Bewertung der energiebezogenen Leistung über die geplante oder erwartete Nutzungsdauer festlegen und umsetzen, wenn die Organisation Energie nutzende Produkte, Einrichtungen und Dienstleistungen beschafft, von denen eine wesentliche Auswirkung auf die energiebezogene Leistung der Organisation erwartet wird.” Dokumentierte Information zu diesen Auslegungstätigkeiten müssen aufbewahrt werden.