03006 Elektromobilität im Gebäude
Im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Treibhausgasemissionen deutlich zu verringern. Hiervon betroffen ist auch der Verkehrssektor, in dem eine Reduktion von 40 % bis 42 % im Vergleich zum Jahr 1990 erfolgen soll. Dies ist jedoch nur mit einem stärkeren Ausbau der Elektromobilität zu erreichen. Dreh- und Angelpunkt des Ausbaus der Elektromobilität ist dabei eine verbraucherfreundliche und verlässliche Ladeinfrastruktur. Um den Ausbau weiter voranzutreiben, hat die Bundesregierung nun das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz auf den Weg gebracht und gleichzeitig Änderungen im bestehenden Miet- und Wohnungseigentümerrecht vorgenommen. Zusätzlich erfolgt eine Förderung für private Ladeinfrastruktur. Dieser Beitrag stellt die Gesetze sowie Förderungsmöglichkeiten vor. von: |
1 Einführung
Der Klimawandel ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit, und er macht auch vor der Gesetzgebung nicht halt. Vielmehr hält er derzeit vermehrt Einzug in europäische und deutsche Gesetze. Nach wie vor ist dabei die Reduzierung der Treibhausgasemissionen eines der elementaren Ziele. So ist es nicht verwunderlich, dass auch der Verkehr, der immerhin eine wesentliche Quelle für den Treibhausgasausstoß darstellt (s. Abb. 1), reformiert und auf neue Füße gestellt werden soll.
Abb. 1: Emissionswerte weltweit, in Europa und Deutschland [1]
Als Schlüssel zu einer deutlichen Senkung der CO2-Emissionen im Verkehr wird nach wie vor die Elektromobilität gesehen, und sie ist damit aktueller denn je, da der Schutz unseres Klimas auch 2020 eine große, globale Herausforderung darstellt.
Nationale Ziele
Um sich dieser Herausforderung zu stellen, hat sich Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Partnern das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu verringern. Ausgehend von diesen Vorgaben wurden verbindliche europäische Ziele und daraus abgeleitet nationale Ziele vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. Im Zuge dessen wurde der Klimaschutzplan 2050 und daraus das sogenannte Klimaschutzprogramm 2030 entwickelt, in dem sich die Bundesregierung ehrgeizige Ziele im Bereich der Elektromobilität gesetzt hat. So sollen spätestens bis Ende 2020 eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Von diesen Zahlen sind wir aktuell jedoch noch weit entfernt.
Um sich dieser Herausforderung zu stellen, hat sich Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Partnern das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu verringern. Ausgehend von diesen Vorgaben wurden verbindliche europäische Ziele und daraus abgeleitet nationale Ziele vereinbart, die bis 2030 erreicht werden müssen. Im Zuge dessen wurde der Klimaschutzplan 2050 und daraus das sogenannte Klimaschutzprogramm 2030 entwickelt, in dem sich die Bundesregierung ehrgeizige Ziele im Bereich der Elektromobilität gesetzt hat. So sollen spätestens bis Ende 2020 eine Million Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen sein. Von diesen Zahlen sind wir aktuell jedoch noch weit entfernt.