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02051 Kurznachrichten November 2025

Aktuelle und interessante Kurznachrichten aus den Bereichen Energie, Energieeffizienz und Energiemanagement.
von:

1 Neues rund um die Omnibus-Initiative

Die am 18. Juni 2025 inhaltlich beschlossenen Vereinfachungen zu CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) sind am 20. Oktober in Kraft getreten.
Neuregelungen
Nun sind erstmals auch Einführer und zugelassene CBAM-Anmelder, die nicht mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Kalenderjahr importieren, vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen. Um die Ausnahme in Anspruch zu nehmen, muss diese über die Unterlagencodierung in der Einfuhrzollanmeldung angemeldet werden. Wird der Schwellenwert von 50 Tonnen überschritten, fällt die Gesamtmenge aller eingeführten CBAM-Waren vollständig in den Anwendungsbereich der Verordnung. Der Schwellenwert wird jährlich durch die EU-Kommission überprüft und kann angepasst werden, um sicherzustellen, dass 99 % der importierten CO-Emissionen durch CBAM erfasst werden.
Diese mengenmäßige Ausnahmeregelung gilt jedoch nicht für die Einfuhr von Strom und Wasserstoff (Art. 2a VO). Auch hierfür wurde jedoch eine Neuregelung geschaffen. Strom, der in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) oder dem Festlandsockel eines EU-Mitgliedstaats erzeugt wird, unterliegt bei der Einfuhr in die EU nicht mehr dem Anwendungsbereich der Verordnung (VO), da es sich hierbei nahezu ausschließlich um Strom aus erneuerbaren Energien handelt. Strom, der in der AWZ, dem Festlandsockel oder in den in Anhang III unter den Nummern 1 und 2 aufgeführten Ländern und Gebieten (z. B. EFTA-Staaten) produziert wird, ist vom Anwendungsbereich ausgenommen (Art. 2 Abs. 3a VO). Gleiches gilt für Wasserstoff aus den genannten Ländern und Gebieten.
Die weiteren Änderungen werden in den nächsten Wochen in den Beitrag 06113 eingearbeitet. Besonders interessierte Leserinnen und Leser können eine Zusammenfassung der Änderungen im Werk Praxis Nachhaltigkeitsmanagement lesen.

2 Digitale Antragspflicht bei Strom- und Energiesteuerentlastungen – Frist bis Jahresende

Seit Anfang 2025 gibt es ohne ELSTER und das digitale Zoll-Portal keine Entlastung mehr bei der Strom- und Energiesteuer. Unternehmen der energieintensiven Industrie müssen ihre Anträge, beispielsweise nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG, zwingend online stellen. Die Frist zur Antragseinreichung für das Verbrauchsjahr 2024 endet am 31. Dezember 2025.
Dies betrifft unter anderem:
§ 9b StromStG (Entlastung der Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft),
§ 54 EnergieStG (Steuerentlastung für Unternehmen (beim Verheizen)),
§ 9a StromStG (Entlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren),
§§ 46–49 EnergieStG (verbrauchsspezifische Entlastungen),
§ 51 EnergieStG (Entlastung für bestimmte Prozesse und Verfahren),
§ 53 EnergieStG (Entlastung bei der Stromerzeugung) und
§ 53a EnergieStG (Entlastung bei KWK-Anlagen).
Dabei gibt es einige technische Hürden zu bewältigen:
ELSTER-Zertifikat (digitale Signatur): Ein rechtzeitig beantragtes Organisationszertifikat ist Grundvoraussetzung für die Portalnutzung.
Zoll-Portal-Zugang: Unternehmen müssen entweder ein voll freigeschaltetes Geschäftskundenkonto anlegen oder prüfen, ob der bestehende Zugang auch für die Energie- und Stromsteuer genutzt werden kann.

3 Angepasste BAFA-Merkblätter

Am 01.10.2025 wurde das BAFA-Merkblatt zum EnEfG leicht angepasst. Neben einigen ergänzenden Informationen zur Veröffentlichung wurden auch Aussagen zur Stichprobenprüfung der Umsetzungspläne getroffen. Dabei geht es nicht um die Stichprobenkontrolle durch das BAFA, sondern um die Prüfung der Umsetzungspläne nach § 9 durch unabhängige Dritte.
Stichprobenprüfung
Sinn der Überprüfung ist sicherzustellen, dass alle wirtschaftlichen Maßnahmen gemäß § 9 EnEfG im Umsetzungsplan enthalten sind. Die Prüfung konzentriert sich auf die korrekte Anwendung der Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463. Dabei kann eine Stichprobenprüfung der nicht aufgenommenen Maßnahmen durchgeführt werden. Eine Stichprobenprüfung bedeutet, dass nur eine Teilmenge der Maßnahmen geprüft wird, die jedoch repräsentativ für die Gesamtmenge ist, sodass verlässliche Aussagen über die Vollständigkeit getroffen werden können.
Dabei sind mindestens 40  % der nicht in den Umsetzungsplan aufgenommenen Maßnahmen zu prüfen. Werden durch 40 % weniger als 5 Maßnahmen abgedeckt, sind mindestens 5 Maßnahmen zu prüfen. Gibt es insgesamt weniger als 5 nicht aufgenommene Maßnahmen, werden alle Maßnahmen geprüft. Zusätzlich sind Maßnahmen, die mehr als 5 % Endenergieeinsparung vom Gesamtendenergieverbrauch aufzeigen, unabhängig von der Stichprobe vollständig zu prüfen.
Die Bestätigung hat das Unternehmen auf Anfrage über eine vom BAFA zur Verfügung gestellte elektronische Vorlage nachzuweisen.
Entbürokratisierung?
Diese Änderung ist insofern interessant, als dass man aufgrund des Koalitionsvertrags (1:1 Umsetzung der EED) eher damit gerechnet hätte, dass dieser Schritt aus dem Gesetz gestrichen wird, wie es im Sommer 2024 schon einmal geplant war. Entbürokratisierung sieht anders aus.
Eine Woche zuvor gab es ein Update des PfA-Merkblatts von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE). Dort gab es Änderungen zu:
den Anlagen- und Standortschwellen; im Kapitel 3.4 wurden Beispiele und ein Entscheidungsbaum ergänzt;
„Leermeldung” und „Freiwilliger Meldung” (Kapitel 7) sowie
Meldungen und Anträgen auf Nichtveröffentlichung der Daten inklusive Hinweise zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Kapitel 8).
Die nächste Meldefrist ist der 31.03.2026.
Weitere Informationen
BAFA: Anpassung Merkblatt zum EnEfG (01.10.2025)

4 Der Industriepreis von 5 ct/kWh kommt ab 01.01.2026

Mit dem neuen EU-Beihilferahmen CISAF (Clean Industrial Deal State Aid Framework) hat die Europäische Kommission im Sommer den Weg für direkte Subventionen des Strompreises für energieintensive Industrien freigemacht. Vor diesem Hintergrund haben Agora Energiewende, EPICO KlimaInnovation und die von der dena getragene Marktoffensive Erneuerbare Energien ein Konzept für einen Industriestrompreis entwickelt, das neben kurzfristigen auch strukturelle Entlastungen zum Ziel hat.
Längerfristige Perspektive für Unternehmen
In ihrer gemeinsamen Veröffentlichung argumentieren die drei Organisationen, dass ein Industriestrompreis bereits kurzfristig eine längerfristige Perspektive beinhalten sollte. Ziel sollte es demnach sein, dass Industrieunternehmen etwa über langfristige Abnahmeverträge (PPAs) direkten Zugang zu günstigem Strom aus Windkraft- und Solaranlagen erhalten. Eine entsprechende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sollte dies ermöglichen und damit gleichzeitig den Ausbau erneuerbarer Energien günstig vorantreiben. Auch für kleine und mittelständische Unternehmen sollte der Marktzugang erleichtert werden. Grundlegend sei es weiterhin, ein ambitioniertes Ausbautempo bei erneuerbaren Energien beizubehalten, um die Börsenstrompreise zu senken. Zusätzlich sinken die Systemkosten, wenn auch der flexible Strombezug attraktiver wird.
KUEBLL-Liste
Am 13. November 2025 verkündete die Bundesregierung für die Jahre 2026 bis 2028 die Einführung eines staatlich subventionierten Industriestrompreises von rund 5 ct/kWh für energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen. Diese Subvention darf jedoch maximal 50 % des Jahresverbrauchs eines Unternehmens abdecken (CISAF). Welche Unternehmen davon profitieren werden, ist noch nicht genau bekannt. Sicher profitieren werden die Unternehmen auf der sogenannten KUEBLL-Liste (Carbon-Leakage-Liste der EU), die als besonders stromintensiv und wettbewerbskritisch gelten.
Weitere Informationen
Handelsblatt: Union und SPD einigen sich auf Industriestrompreis (13.11.2025)

5 Energiewende 2025: Wendepunkt für Deutschlands Energiezukunft

Der im September 2025 erschienene Monitoringbericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BWME) zieht eine umfassende Zwischenbilanz zur Energiewende in Deutschland. Er zeigt, dass der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch zwar auf fast 60 % gestiegen ist, das Ziel von 80 % für das Jahr 2030 aber weiterhin ambitioniert bleibt. Zugleich warnt der Bericht vor einer zu niedrigen Schätzung des zukünftigen Strombedarfs, was die Planung und Integration von Schlüsseltechnologien wie Wasserstoff, KI-Rechenzentren und sektorübergreifender Elektrifizierung erschweren würde.
Sechs Themenfelder
Der Bericht benennt sechs zentrale Themenfelder – Stromnachfrage, erneuerbare Energien, Stromnetze, Wasserstoff, Versorgungssicherheit und Digitalisierung – und analysiert den Fortschritt in diesen Bereichen. Dabei wird die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Steuerung und verlässlicher Planungsgrundlagen betont, um das Energiesystem stabil und kosteneffizient weiterentwickeln zu können.
Der Bericht empfiehlt zehn politische Maßnahmen:
1.
Ehrliche Bedarfsermittlung und Planungsrealismus
2.
Erneuerbare Energien markt- und systemdienlich fördern
3.
Netze, Erneuerbare Energien und dezentrale Flexibilität synchron ausbauen
4.
Technologieoffenen Kapazitätsmarkt schnell implementieren
5.
Flexibilität und Digitalisierung des Stromsystems voranbringen
6.
Einheitliche und liquide Energiemärkte erhalten und ausbauen
7.
Förderregime überprüfen, Subventionen systematisch senken
8.
Forschung zukunftsgerichtet vorantreiben, Innovationen fördern
9.
Wasserstoff-Hochlauf pragmatisch fördern, überkomplexe Vorgaben abbauen
10.
CCS/CCU als Klimaschutztechnologie etablieren
Der Monitoringbericht 2025 fordert insgesamt einen strategischen Paradigmenwechsel hin zu einer systematischen, an echten Bedarfen orientierten und resilienten Energiewende. Nur so können Deutschlands Klimaschutz- und Energieziele erreicht und gleichzeitig Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit gewährleistet werden.
Zitat Katharine Reiche aus der Pressemitteilung: „Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist zweifellos ein großer Erfolg – heute stammen schon fast 60 Prozent unseres Stroms aus Wind, Sonne und Co. Dennoch: die Energiewende steht an einem Scheideweg. Damit sie gelingt, müssen Verlässlichkeit, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Kostentragfähigkeit des Energiesystems für unseren Wirtschaftsstandort ins Zentrum rücken. Denn nur mit sicherer, sauberer und bezahlbarer Energie können wir Arbeitsplätze sichern, Wettbewerbsfähigkeit erhalten und sozialen Zusammenhalt stärken. Wir brauchen jetzt eine ehrliche Bestandsaufnahme. Die Energiewende kann nur durch mehr Pragmatismus und Realismus gelingen. Energiepolitische Entscheidungen dürfen keine Fehlinvestitionen oder Überregulierung erzeugen, sondern müssen auf Markt, Technologievielfalt und Innovation setzen. So schaffen wir die Basis für eine Energiewende, die nicht nur klimaneutral macht, sondern auch krisenfest, wirtschaftlich tragfähig und für alle verlässlich bleibt.”
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