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02054 Kurznachrichten August 2026

Aktuelle und interessante Kurznachrichten aus den Bereichen Energie, Energieeffizienz und Energiemanagement.
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1 Neue BECV-Sektoren anerkannt: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Nach jahrelangem Warten hat die EU-Kommission am 28. Mai 2026 den Weg für die nachträgliche Anerkennung weiterer Sektoren unter der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) freigemacht. Betroffene Unternehmen können nun rückwirkend für die Abrechnungsjahre 2021 bis 2025 finanzielle Beihilfen für die Kosten des nationalen Emissionshandels (nEHS) beantragen. Die Antragsfrist endet am 14. September 2026 – wer diesen Termin verpasst, verliert den Anspruch unwiderruflich.
Für viele Branchen, die bisher nicht auf der offiziellen Carbon-Leakage-Liste standen, aber stark unter den nationalen CO₂-Preisen leiden, ist diese Entscheidung ein Meilenstein. Die nachträgliche Anerkennung betrifft unter anderem weitere Produkte der Metallverarbeitung (wie z. B. Kaltband), Teile der Lebensmittelindustrie (z. B. Milch- und Kaffeeverarbeitung) sowie spezialisierte Agrarbetriebe. Wer die Kriterien erfüllt, kann erhebliche finanzielle Rückerstattungen für bis zu fünf Jahre geltend machen (Liste siehe weiter unten).
Der 4-Stufen-Plan zur erfolgreichen Antragstellung
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat das Antragsverfahren bereits freigeschaltet. Aufgrund des bürokratischen Aufwands empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen in vier Phasen:
1.
Sektorprüfung und Datenkompilierung
Zunächst muss anhand des Güterverzeichnisses (GP-Code, nicht NACE-Code!) exakt geprüft werden, ab welchem Abrechnungsjahr der eigene Sektor beihilfeberechtigt ist (einige Branchen gelten ab 2021, andere erst ab 2023). Anschließend müssen alle Brennstoffdaten und CO₂-Kosten der betroffenen Jahre lückenlos zusammengetragen werden.
2.
Nachweis der Gegenleistungen über Auditoren
Die BECV koppelt die Beihilfe an strenge ökologische Kriterien (§§ 10–12 BECV). Unternehmen müssen Nachweise erbringen, dass sie ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder ein Umweltmanagementsystem (EMAS) betreiben (Selbsterklärung zum 14. September mit Einführungsfrist bis zum 31. Dezember 2026). Diese Nachweise müssen zwingend von einem zugelassenen Zertifizierer oder Umweltgutachter auditiert und validiert sein.
3.
Wirtschaftsprüfung
Neben den ökologischen Nachweisen müssen die finanziellen und datenbasierten Berechnungen des Antrags gemäß § 13 Abs. 4 BECV gesondert von einem Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer testiert werden.
4.
Digitale Einreichung
Der Antrag muss über die Virtuelle Poststelle (VPS) der DEHSt elektronisch übermittelt werden.
Die größte Hürde: der Faktor Zeit
Die verbleibende Zeit bis zur Ausschlussfrist am 14. September 2026 ist die größte Herausforderung für die Energie- und Umweltmanager in den Unternehmen. Da es sich um eine rückwirkende Beantragung für bis zu fünf Jahre gleichzeitig handelt, ist das Datenvolumen immens. Wirtschaftsprüfer und Zertifizierungsgesellschaften sind zudem in den Sommermonaten schwer zu bekommen, weshalb die Vergabe von Prüfmandaten sofort erfolgen muss. Wer den Stichtag verpasst, verliert den Anspruch auf die Beihilfe.
Digitale Helfer im Antragsverfahren
Um den Prozess zu beschleunigen und Fehler bei der komplexen Datenberechnung zu vermeiden, setzen Berater und Unternehmen verstärkt auf digitale Lösungen. Kanzleien wie RGC haben hierfür spezielle digitale BECV-Antragstools entwickelt, die den Datenimport automatisieren, Plausibilitätsprüfungen durchführen und die Unterlagen direkt für die Wirtschaftsprüfung und das DEHSt-Portal vorbereiten. Solche softwaregestützten Verfahren sind bei dem aktuellen Zeitdruck oft der einzige Weg, um die Antragsqualität rechtzeitig abzusichern.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die nachträgliche BECV-Anerkennung bietet eine unerwartete und hochwillkommene Finanzspritze für den energieintensiven Mittelstand. Energieverantwortliche dürfen jedoch keine Zeit verlieren: Die Sektorprüfung muss sofort erfolgen, die Wirtschaftsprüfer und Auditoren müssen umgehend beauftragt und die Datenaufbereitung idealerweise durch digitale Tools beschleunigt werden.

1.1 Folgende Sektoren wurden nachträglich anerkannt bzw. der Kompensationsgrad angepasst:

Nachträgliche Anerkennung nach quantitativen Kriterien gemäß § 20 BECV:
Ab dem Abrechnungsjahr 2021
08.12.11.50: Quarzsand (Industriesand)
08.12.22.55: Anderer Ton und Lehm
10.61.33.53: Andere Lebensmittelzubereitungen, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt
10.82.11: Kakaomasse, auch entfettet
10.83.12.40: Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Kaffee
10.86: Herstellung von homogenisierten und diätischen Nahrungsmitteln
10.91.20.00: Mehl und Pellets von Luzerne
20.59.60.80: Gelatine und ihre Derivate (ohne Caseinleime, Knochenleime und Hausenblase)
24.32: Herstellung von Kaltband mit einer Breite von weniger als 600 mm
24.34.11: Kaltgezogener Draht aus nicht legiertem Stahl
24.34.13: Kaltgezogener Draht aus anderem legiertem Stahl
25.61.12.30: Plastifizieren von Metallen (einschließlich Pulverbeschichtung)
25.61.21: Wärmebehandlungsleistungen an Metallen (ohne metallische Überzüge)
25.61.22.50: Anodische Oxidation von Metallen
BWA 211: Spezialisierte Gemüsebaubetriebe Unterglas
BWA 231: Spezialisierte Pilzzuchtbetriebe
Ab dem Abrechnungsjahr 2023
25.50.12: Gesenkschmiedeteile aus Stahl
25.93.16.31: Schraubenfedern aus Eisen oder Stahl, warmgeformt
Nachträgliche Anerkennung nach qualitativen Kriterien gemäß § 21 BECV
Ab dem Abrechnungsjahr 2021
10.51: Milchverarbeitung (ohne Herstellung von Speiseeis)
10.83.11.50: Kaffee, geröstet (nicht entkoffeiniert)
Anpassung der Emissionsintensität (bereits) beihilfefähiger Teilsektoren gemäß § 23 BECV
Ab dem Abrechnungsjahr 2021
11.06.10: Malz
10.41.57: Palmöl und seine Fraktionen, raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
25.50.11.34: Eisenhaltige Freiformschmiedestücke für Maschinenwellen, Kurbelwellen, Nockenwellen und Kurbeln
10.89.13.34: Backhefen
Weitere Informationen
DEHSt Newsletter: nEHS – Carbon-Leakage-Kompensation: EU-Beihilfegenehmigung im Verfahren zur nachträglichen Anerkennung beihilfeberechtigter Sektoren und im Besonderen Einstufungsverfahren (01.06.2026 – Ausgabe 28)

2 Reformoption „Iberisches Modell”: Wie eine Gaspreisdeckelung den Strommarkt um Milliarden entlasten könnte

Die anhaltende Diskussion um hohe Strompreise und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft treibt die Suche nach Marktreformen voran. Eine aktuelle Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK), ergänzt durch Modellierungen des Energiewirtschaftlichen Instituts an der Universität zu Köln (EWI), bringt einen konkreten Vorschlag zurück auf die Agenda: die temporäre Einführung eines Preisdeckels für Erdgas zur Stromerzeugung nach dem Vorbild der iberischen Halbinsel.
Das fundamentale Problem: Die Merit-Order an der Strombörse
Um die Hebelwirkung des Reformvorschlags zu verstehen, ist ein Blick auf die Preisbildung im europäischen Strommarkt unerlässlich. Wie das EWI Merit-Order Tool 2025 methodisch dokumentiert, bestimmt das jeweils teuerste Kraftwerk, das zur Deckung der Nachfrage noch zugeschaltet werden muss (das sogenannte Grenzkraftwerk), den Marktpreis für alle Marktteilnehmer. In Zeiten hoher Residuallast sind dies in der Regel fossile Gaskraftwerke.
Das führt dazu, dass auch günstigere Erzeuger wie Wind-, Solar- oder Kernkraftwerke den hohen Preis des Gaskraftwerks an der Börse erzielen. Während dies in normalen Marktphasen Investitionsanreize setzt, führt es in zugespitzten Energiekrisen zu extremen Preissprüngen und sogenannten Übergewinnen bei Betreibern günstigerer Erzeugungsanlagen – zulasten der Endverbraucher.
Das „Iberische Modell”
Der vom IMK analysierte Lösungsansatz greift direkt an der Schnittstelle der Preisbildung an. Das Modell entkoppelt die tatsächlichen Brennstoffkosten der Gaskraftwerke temporär vom resultierenden Strompreis an der Börse:
Administrativer Gas-Richtpreis (der Deckel): Der Staat setzt regulatorisch einen fiktiven Höchstpreis für Gas fest, den Gaskraftwerke für ihre Gebotskalkulation an der Strombörse ansetzen müssen. In Spanien und Portugal begann dieser Referenzpreis 2022 bei 40 €/MWh Gas und wurde später angepasst.
Senkung des Börsenstrompreises: Da die Gaskraftwerke nun mit diesem künstlich niedrigeren Gaspreis rechnen, sinken ihre kalkulierten Grenzkosten. Da sie in der Merit-Order weiterhin oft das preisbestimmende Grenzkraftwerk sind, sinkt der Großhandelsstrompreis für das gesamte Marktsegment.
Pauschale Kompensation statt Vollkostenerstattung: Um einen Blackout zu verhindern, erhalten die Kraftwerke einen finanziellen Ausgleich für die Differenz zwischen dem echten Markt-Referenzpreis für Gas und dem administrativen Deckel. Diese Erstattung erfolgt jedoch nicht eins zu eins für die realen Einkaufskosten. Sie wird über einen standardisierten, pauschalen Wirkungsgrad berechnet. Das hält den Wettbewerbsdruck hoch: Effiziente Kraftwerke werden belohnt, während Betreiber mit schlechteren Wirkungsgraden oder teuren Gaseinkäufen das finanzielle Risiko selbst tragen.
Die Berechnungen: 7,3 Milliarden Euro Netto-Entlastung
In dem IMK Policy Brief „Strompreise clever deckeln, Übergewinne vermeiden” (Mai 2026), der auf den mathematischen Marktsimulationen des EWI aufbaut, werden die ökonomischen Effekte für Deutschland beziffert.
Das Ergebnis der Simulationen zeigt, dass die Großhandelsstrompreise durch den Mechanismus um durchschnittlich 17 €/MWh sinken würden. Bei einem unterstellten Gesamtverbrauch von 500 TWh in Deutschland entsprechen die niedrigeren Strompreise einer Ersparnis von 8,5 Mrd. Euro für Haushalte und Unternehmen. Dem stehen Umlagekosten in Höhe von rund 1,2 Mrd. Euro gegenüber, um die Gaskraftwerksbetreiber für die Differenz zwischen dem als Marktpreis angenommenen Future-Preis und dem Gaspreisdeckel zu entschädigen. Unter dem Strich bliebe damit eine gesamtwirtschaftliche Nettoentlastung von rund 7,3 Mrd. Euro jährlich für Haushalte und Industrie.
Wirtschaftspolitische Kontroverse und Risiken
Trotz der enormen Entlastungspotenziale, die das IMK aufzeigt, bleibt der Vorschlag politisch umstritten. Das Bundeswirtschaftsministerium und Kritiker aus der Energiewirtschaft warnen vor signifikanten Nebenwirkungen:
Verzerrung des Strombinnenmarkts (Export-Effekt): Wenn Deutschland den Strompreis künstlich senkt, fließt ein erheblicher Teil des billigen Stroms über die Grenzkapazitäten (Interkonnektoren) in die Nachbarländer ab. Deutsche Steuerzahler würden somit den Stromverbrauch im Ausland subventionieren. Eine Umsetzung ist daher laut Experten nur im europäisch koordinierten Verbund sinnvoll.
Fehlanreize durch verzerrte Preissignale: Ein künstlich gesenkter Preis schwächt das dringend benötigte Preissignal an der Strombörse. Verbraucher und Industrie haben dadurch weniger Anreize, in Spitzenzeiten Strom einzusparen oder Flexibilitäten zu nutzen.
Umlagefinanzierung: Die Kompensationszahlungen an die Gaskraftwerke werden über eine Umlage von den Stromverbrauchern (bzw. Versorgern) getragen. Die Umlage ist so kalkuliert, dass die Netto-Ersparnis für Verbraucher und Industrie dennoch positiv bleibt.
Fazit für die Praxis
Die Studien von IMK und EWI verdeutlichen, dass der Iberische Mechanismus ein mächtiges, kurzfristig wirksames Instrument ist, um die industriellen Stromkosten drastisch zu senken und Übergewinne zu vermeiden. Das EWI Merit-Order Tool zeigt jedoch auch die Komplexität der europäischen Strompreisbildung. Für die Fachwelt steht fest: Ein nationaler Alleingang birgt das Risiko von Marktverzerrungen. Als Blaupause für eine europäische Übergangsreform bietet das Modell jedoch eine fundierte Diskussionsgrundlage für die anstehende Designreform des Strommarkts.
Weitere Informationen
IMK: Strompreise clever deckeln, Übergewinne vermeiden – Effekte des Iberischen Mechanismus auf den Strommarkt (Mai 2026)

3 Reicht das Gas im nächsten Winter? Infrastruktur, LNG-Importe und Speicherpolitik im Fokus

Die Debatte um die deutsche Gasversorgung für den kommenden Winter hat sich verschoben. Standen früher die physische Verfügbarkeit und die Angst vor akuter Mangellage im Vordergrund, dominieren nun globale Marktmechanismen und die wirtschaftlichen Kosten der Versorgungssicherheit. Die Bundesnetzagentur stuft die Lage als stabil ein und betont, die Versorgungssicherheit sei gewährleistet. Ob das Gas reicht, entscheidet sich nicht mehr allein an heimischen Speicherständen, sondern zunehmend auf dem globalen LNG-Markt und durch die Effizienz der nationalen Regulierung.
Der globale LNG-Flaschenhals: Importbedarf unter Druck
Eine Hauptsäule der winterlichen Sicherheit ist die drastisch gestiegene Abhängigkeit von verflüssigtem Erdgas (LNG), das überwiegend aus den USA stammt. Obwohl der direkte LNG-Anteil an den deutschen Terminals moderat ist, sichert LNG über das europäische Verbundnetz die notwendige Flexibilität. Laut Energiewirtschaftlichem Institut an der Universität zu Köln (EWI) muss Europa (inklusive UK) seine LNG-Importe gegenüber dem aktuellen Niveau massiv hochfahren, um die gesetzlichen Speicherziele zu erfüllen und den kommenden Winterbedarf zu decken.
Preisdruck
Dieser immense Importbedarf trifft auf einen hochkompetitiven Weltmarkt. Europa steht in direktem Wettbewerb mit asiatischen Importeuren um verfügbare LNG-Frachten. Durch den Iran-Konflikt kam es zeitweise zu erheblichen Störungen der LNG-Produktion in Katar und des Tankerverkehrs durch die Straße von Hormus. Davon sind vor allem asiatische Länder (wie Japan, Südkorea und Indien) betroffen, die stark von katarischem LNG abhängen. Die weltweit verfügbare LNG-Menge hat sich jedoch bereits im Laufe des Jahres 2026 weitgehend erholt. Dennoch drängen asiatische Einkäufer mit hoher Kaufkraft auf den globalen Spotmarkt, um ausfallende Mengen zu ersetzen – vor allem mit Frachten aus den USA und Nigeria. Das Risiko für Europa und Deutschland im kommenden Winter liegt daher weniger in einer physischen Blockade der Gasströme, sondern vielmehr bei massiven Preisspitzen, die bezahlt werden müssen, um LNG-Tanker nach Europa umzuleiten.
Regulierung vs. Markt: Kritik an der Gasspeicherpolitik
Während die Bundesnetzagentur das kontinuierliche Befüllen der Speicher überwacht, wächst in der deutschen Wirtschaft die Kritik an den starren Mechanismen der aktuellen Gasspeicherpolitik. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) warnt vor den wirtschaftlichen Nebenwirkungen der staatlich verordneten Füllvorgaben: Die Pflicht, Speicher zu festgelegten Stichtagen – oft zu Höchstpreisen am Markt – zu befüllen, entziehe dem Markt die notwendige Flexibilität und belaste die Unternehmen über Umlagesysteme erheblich. Die Versorgungssicherheit ist damit zwar gewährleistet, wird jedoch von der Industrie teuer erkauft. Seit der Reform der EU-Füllstandsvorgaben 2025 liegt der praktisch maßgebliche Zielwert bei rund 80 % zum 1. November, was den Druck auf die Sommerbefüllung zusätzlich erhöht.
Die Forderungen der DIHK im Überblick
kurzfristig: Beibehaltung der ca. 80-Prozent-Füllstandsvorgabe zum 1. November 2026 – als stabile Übergangslösung
mittelfristig: Einführung einer Absicherungspflicht für Lieferanten kombiniert mit einer schlank ausgestalteten strategischen Gasreserve – für den Winter 2027/28
europäisch: EU-weite Koordinierung der Gasspeicherpolitik, da nationale Alleingänge zu kurz greifen
strukturell: Stärkung von Preissignalen statt dauerhafter staatlicher Markteingriffe
politisch: Gesetzliche Festlegung der neuen Rahmenbedingungen bis spätestens 31. Dezember 2026
Abb. 1: Füllstand der deutschen Gasspeicher Anfang August 2026 (Bundesnetzagentur) – so niedrig wie schon lange nicht mehr
Weitere Informationen
EWI: Europe Must More than Double Its LNG Imports (30.07.2026)

4 Das neue StromVKG: Meilenstein für die Versorgungssicherheit oder europarechtliches Wagnis?

Das im Juli 2026 in Kraft getretene Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) legt den Rahmen für einen Kapazitätsmarkt, der ab 2031 ausreichend gesicherte Leistung in Dunkelflauten sicherstellen soll. Während das BMWE von einem entscheidenden Schritt zur Versorgungssicherheit spricht, wächst in der Energiewirtschaft der Widerstand. Auch die beihilferechtliche Genehmigung steht noch aus.
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