02049 Kurznachrichten Mai 2025
An dieser Stelle finden Sie in jeder Ergänzungslieferung aktuelle und interessante Kurznachrichten aus den Bereichen Energie, Energieeffizienz und Energiemanagement. von: |
1 „Omnibus” erstmal auf „Stop the clock” reduziert
Im Februar legte die EU-Kommission den Vorschlag zur sog. Omnibus-Initiative vor, der bürokratische Hürden für Unternehmen abbauen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung deutlich verschlanken soll (s. Kap. 02048, Abschn. 2). Um das Verfahren zu beschleunigen, hat man die Pakete geteilt, in zeitliche und inhaltliche. Mittlerweile hat die zeitliche Komponente („Stop the clock”) als Richtlinie ((EU) 2025/794)) Parlament und Rat passiert und ist am 17. April in Kraft getreten.
Für die CSRD-Berichterstattung sieht es nun wie folgt aus:
• | Für große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits in 2025 berichtspflichtig sind, gibt es keine Verschiebung (bisher nach NFRD verpflichtete Unternehmen); |
• | für sonstige bilanzrechtlich große Unternehmen verschiebt sich die Berichtspflicht um zwei Jahre (Start im Jahr 2028 statt bisher 2026), d. h. Bericht in 2028 über das Geschäftsjahr 2027; |
• | bei kapitalmarktorientierten KMU verschiebt sich die Frist auch um zwei Jahre (Start in 2029 für das Geschäftsjahr 2028); |
• | nicht betroffen sind dagegen berichtspflichtige Unternehmen aus Drittstaaten, für die es bei einer erstmaligen Berichtspflicht im Jahr 2029 bleibt. |
Die inhaltlichen Änderungen werden deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen. Zur CSRD soll sich zunächst der Rechtsausschuss mit den Änderungsvorschlägen befassen (Ergebnisse für Oktober 2025 erwartet). Ferner hat die EU-Kommission die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) mit einer Überarbeitung der ESRS-Berichtsstandards beauftragt. Vorschläge sollen bis zum 31. Oktober 2025 vorgelegt werden.
Die neuen Regelungen vom April 2.025 müssen bis zum 31.12.2025 in deutsches Recht umgesetzt werden. Gut gelaufen für Deutschland, denn bisher hatte Deutschland es versäumt, die CSRD-Regelungen fristgerecht umzusetzen (die alte Frist war der 6. Juli 2024).
Hinsichtlich der EU-Lieferketten-Richtlinie CSDDD wird die Umsetzungsfrist für die Mitgliedstaaten um ein Jahr auf Mitte 2027 verschoben. Auch die Anwendungsfristen für Unternehmen werden geändert:
• | Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 900 Millionen Euro müssen die neuen Regelungen ab Mitte 2028 anwenden. Die Berichtspflicht gilt ab 01.01.2029. |
• | Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro fallen ab Mitte 2029 in den Anwendungsbereich. Die Berichtspflicht gilt ab 01.01.2030. |
Was das deutschen LkSG angeht, so prüft das BAFA das Vorliegen und die Veröffentlichung der LkSG-Berichte erst ab dem 1. Januar 2026. Bis dahin wird das Fehlen eines Berichts nicht sanktioniert. Aber die übrigen Sorgfaltspflichten des LkSG (wie Risikoanalysen, Präventionsmaßnahmen, Beschwerdemechanismus usw.) gelten weiterhin und können bei Verstößen auch weiterhin sanktioniert werden. Der aktuelle Koalitionsvertrag sieht vor, das LkSG sofort ganz abzuschaffen und durch ein neues, an die kommende EU-Richtlinie angepasstes Gesetz zu ersetzen (Frist Mitte 2027).
CBAM läuft wie geplant: Berichtspflicht bis Ende 2025, ab 2026 Zertifikatspflicht. Es gibt aktuell keine Änderungen oder Verschiebungen durch das Omnibus-Paket.
IHK-südlicher Oberrhein: Verschiebung der CSRD-Berichtspflichten (inkl. CSDDD)
BAFA: LKSG-Berichtspflicht (25.10.2024)
2 Was war die Ursache für den Blackout in Spanien und Portugal?
Am 28. April 2025 kam es um die Mittagszeit zu einem massiven Stromausfall, bei dem innerhalb weniger Sekunden plötzlich rund 15 Gigawatt – etwa 60 % des zu diesem Zeitpunkt in Spanien verbrauchten Stroms – aus dem Netz verschwanden. Dies löste einen Dominoeffekt im Stromnetz aus, der weite Teile Spaniens und Portugals lahmlegte.
Die genaue Ursache für diesen großflächigen Blackout ist bislang (Stand 2. Mai) noch nicht abschließend geklärt. Sowohl der spanische Netzbetreiber Red Eléctrica als auch die Regierungen in Spanien und Portugal schließen einen Cyberangriff als Ursache aus. Es gab zwei aufeinanderfolgende Erzeugungsausfälle im Abstand von etwa eineinhalb Sekunden. Der erste konnte noch abgefangen werden, der zweite führte zum Zusammenbruch des Netzes. Vermutet wird ein möglicher Zusammenbruch mit Solarstrom, denn besonders betroffen war die Region Extremadura mit hoher Photovoltaik-Leistung. Es wird vermutet, dass dieser massive Ausfall von Solarstrom eine Rolle gespielt haben könnte, da kurz vor dem Blackout die Solarstromerzeugung von 19 auf 5 Gigawatt einbrach.
Experten weisen darauf hin, dass das spanische Stromnetz mit dem rasanten Ausbau der erneuerbaren Energien nicht Schritt gehalten hat. Die Netzstruktur ist weniger robust gegenüber plötzlichen Schwankungen, wie sie bei erneuerbaren Energien auftreten können. Vieles spricht also für einen technischen Kaskadeneffekt, ausgelöst durch das gleichzeitige Wegbrechen großer Mengen an Solarstrom in Kombination mit Schwächen im Stromnetz. Die Ursache für diesen starken Einbruch des Solarstroms ist bisher unklar. Denkbar wäre, dass sämtliche Wechselrichter durch die Frequenzschwankungen im Netz ihren Dienst eingestellt haben (diese schalten automatisch ab, wenn die Frequenz außerhalb der Toleranz von 47,5–51,5 Hz liegt).
Kann dies auch in Deutschland passieren?
Laut Aussagen der Bundesnetzagentur ist so ein großflächiger Ausfall sehr unwahrscheinlich, da das Netz redundant ausgelegt ist und Deutschland viel besser als die iberische Halbinsel in das europäische Netz eingebunden ist.
Rund drei Wochen zuvor gab es einen sehr interessanten Podcast von Handelsblatt Green & Energy, in dem von dem umgekehrten Problem ausgegangen wurde, Blackout aufgrund von zu viel erzeugtem Solarstrom, insbesondere an Feiertagen wie Ostern oder Pfingsten.
Energie-Ökonom Lion Hirth von der Hertie School in Berlin befürchtet, dass es zu sogenannten Brownouts kommen könnte. Das sind regional begrenzte Abschaltungen des Stromnetzes. Er misst diesem Szenario eine Wahrscheinlichkeit von bis zu zehn Prozent bei. Frank Reyer, Leiter Systemführung beim Netzbetreiber Amprion, hält dagegen, da es sich um keine Überraschung handeln würde und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden könnten.
Tagesschau: Wäre ein Blackout auch in Deutschland möglich? (29.04.2025)
YouTube, Heise & ct: Totaler Blackout in Spanien – ist das auch in Deutschland möglich? (30.04.2025)
Handelsblatt Green & Energy: Strom aus wegen des Solar-Booms? Experten erklären die Oster-Angst (08.04.2025)
3 Koalitionsvertrag – was bringt er für Klima und Energie?
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 9. April 2025 bekennt sich klar zu den deutschen und europäischen Klimazielen sowie zur Klimaneutralität Deutschlands bis 2045. Die neue Regierung will dabei die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Transformation betonen und setzt auf einen Mix aus Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen und Bürger.
Ausbau erneuerbarer Energien
Im Mittelpunkt steht der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien: Alle Potenziale von Sonne, Wind, Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie und daraus hergestellten klimaneutralen Molekülen sollen genutzt werden. Geplant ist die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED III), die eine umfassende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nach sich ziehen wird. Gleichzeitig soll die Nutzung innovativer Technologien wie Abwasserwärme, Wärmerückgewinnung und Flug-/Höhenwindkraft gefördert werden. Im Bereich der Solarenergie werden Anreize für die netzdienliche Einspeisung und die Doppelnutzung von Flächen (z. B. Parkhaus-, Agro- und Floating-PV) geschaffen.
Im Mittelpunkt steht der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien: Alle Potenziale von Sonne, Wind, Bioenergie, Wasserkraft, Geothermie und daraus hergestellten klimaneutralen Molekülen sollen genutzt werden. Geplant ist die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED III), die eine umfassende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nach sich ziehen wird. Gleichzeitig soll die Nutzung innovativer Technologien wie Abwasserwärme, Wärmerückgewinnung und Flug-/Höhenwindkraft gefördert werden. Im Bereich der Solarenergie werden Anreize für die netzdienliche Einspeisung und die Doppelnutzung von Flächen (z. B. Parkhaus-, Agro- und Floating-PV) geschaffen.