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11102 EMAS III – die Änderungsverordnung 2017

Der folgende Artikel informiert über die im September 2017 veröffentlichten, neuen bzw. geänderten Anforderungen der EMAS-Verordnung.
von:

1 Einführung

Die Abkürzung EMAS bedeutet ausgeschrieben Eco Management and Audit Scheme. Der vollständige Titel der geltenden Verordnung lautet: Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG.
Änderungen ab September 2017
Die EU-Kommission hat am 28.08.2017 die Änderung der Anhänge I bis III der EMAS-Verordnung beschlossen, um die Kompatibilität von EMAS zu dem Umweltmanagementsystem nach der neuen ISO 14001:2015 herzustellen. Die Verordnung (EU) 2017/1505 zu den Änderungen von EMAS trat am 18.09.2017 in Kraft.

2 Die wichtigsten EMAS-III-Anforderungen in Kürze

Bevor der Beitrag auf die wesentlichen Änderungen der EMAS-Novelle 2017 eingeht, sollen die wichtigsten Anforderungen der EMAS-Verordnung aus dem Jahre 2009 kurz vorgestellt werden (s. Kap. 11101):
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