02053 Kurznachrichten Mai 2026
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Aktuelle und interessante Kurznachrichten aus den Bereichen Energie, Energieeffizienz und Energiemanagement. von: |
1 Billigkeitsrichtlinie zum Industriestrompreis veröffentlicht
Am 7. Mai 2026 ist die sogenannte Billigkeitsrichtlinie zum Industriestrompreis in Kraft getreten. Die Richtlinie basiert rechtlich auf § 53 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Sie ist eingebettet in das „Clean Industrial Deal State Aid Framework” (CISAF) der Europäischen Kommission und soll die Zeit überbrücken, bis die Dekarbonisierung des Stromsystems zu dauerhaft wettbewerbsfähigen Preisen führt.
Antragsberechtigte Unternehmen
Antragsberechtigt ist ein Unternehmen im Sinne von Abschnitt 5.1 Buchstabe k. Dies ist definiert als eine rechtlich selbstständige Einheit mit Sitz in Deutschland, die mit eigener Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Betriebsstätten gelten nicht als eigene Rechtsträger.
Antragsberechtigt ist ein Unternehmen im Sinne von Abschnitt 5.1 Buchstabe k. Dies ist definiert als eine rechtlich selbstständige Einheit mit Sitz in Deutschland, die mit eigener Gewinnerzielungsabsicht nachhaltig am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Betriebsstätten gelten nicht als eigene Rechtsträger.
Die Berechtigung gilt für Abnahmestellen, die:
| 1. | einem Wirtschaftszweig der Teilliste 1 des Anhangs I der KUEBLL-Liste (2022) zugehörig sind, |
| 2. | durch Einzelentscheidung der EU-Kommission nach den Randnummern 116/117 des CISAF als beihilfefähig eingestuft wurden. |
Investitionspflicht
Empfänger müssen mindestens 50 % des Leistungsbetrags in neue oder modernisierte Anlagen investieren (Details siehe Richtlinie Punkt 4.1). Diese Dekarbonisierungsmaßnahmen können vom Antragsteller selbst oder von Dritten umgesetzt werden. In beiden Fällen ist der Antragsteller für die wirksame Umsetzung der Dekarbonisierungsmaßnahme verantwortlich. Investitionen Dritter müssen in keinem funktionellen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Antragsteller stehen (Beispiele s. Abb. 1 und Abb. 2).
Empfänger müssen mindestens 50 % des Leistungsbetrags in neue oder modernisierte Anlagen investieren (Details siehe Richtlinie Punkt 4.1). Diese Dekarbonisierungsmaßnahmen können vom Antragsteller selbst oder von Dritten umgesetzt werden. In beiden Fällen ist der Antragsteller für die wirksame Umsetzung der Dekarbonisierungsmaßnahme verantwortlich. Investitionen Dritter müssen in keinem funktionellen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Antragsteller stehen (Beispiele s. Abb. 1 und Abb. 2).
Interessant ist, dass auch die Kosten für die freiwillige Einführung eines EnMS nach ISO 50001 geltend gemacht werden können. Aktuell dürfte dies ins Leere laufen, weil Unternehmen ab 7,5 GWh aufgrund des EnEfG ohnehin ein EnMS einführen müssen – diese Schwelle soll jedoch auf 23,6 GWh angehoben werden, sodass einige Unternehmen unter die freiwillige Einführung fallen könnten. (Genaugenommen müsste dies für alle Unternehmen mit ISO 50001-System gelten, weil es im EnEfG alternativ immer die EMAS-Option gibt und somit niemand verpflichtet ist, ISO 50001 einzuführen. Hier bleibt das Merkblatt vom BAFA abzuwarten.)
Die Billigkeitsrichtlinie ist auf die Abrechnungsjahre 2026, 2027 und 2028 anzuwenden. Eine Antragstellung ist erstmalig für das Abrechnungsjahr 2026 im darauffolgenden Kalenderjahr möglich.
In Kürze wird es in diesem Werk einen ausführlichen Beitrag zum Industriestrompreis geben, der die Berechnungen und auch den sog. Flexibilitätsbonus (+10 %) im Detail vorstellt.
Abb. 1: Kernregeln der Richtlinie (Grafik erstellt von Google NotebookLM)
Abb. 2: Die vier Kategorien der Dekarbonisierungsmaßnahmen (Grafik erstellt von Google NotebookLM)
Weitere Informationen
Richtlinie über die Gewährung von Leistungen zur finanziellen Kompensation an strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 (veröffentlicht am 06.05.2026)
Richtlinie über die Gewährung von Leistungen zur finanziellen Kompensation an strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028 (veröffentlicht am 06.05.2026)
BAFA: Industriestrompreis (mit FAQ)
Kanzlei ziska & talhof: Kostenlose Infoveranstaltung am 28.05.2026 zum Industriestrompreis: Update: Industriestrompreis – Industriestrompreis: Voraussetzungen, Nachweisführung und Gegenleistungen
2 Kommt es in den kommenden Monaten zu Energieengpässen?
Die Energiemärkte stehen 2026 unter erheblichem Druck. Der Irankrieg hat zeitweise bis zu 2 Mio. Barrel Öl pro Tag aus dem Markt genommen, was laut IEA zu den stärksten Angebotsrückgängen seit 2020 gehört. Die Preise für Öl (Brent) stiegen zeitweise auf über 120 US Dollar pro Barrel (aktuell liegt der Preis um die 100 USD), Kerosin verteuerte sich in Europa seit Jahresbeginn um rund 35 %. Die EU stuft die Lage als „angespannt, aber beherrschbar” ein – dennoch drohen sektorale Engpässe.
2.1.1 Öl und Kerosin
Der Luftverkehr ist am stärksten betroffen. Der Flughafenverband warnt, dass einzelne Hubs 5–10 % weniger Kerosin erhalten könnten. Mehrere Airlines kalkulieren mit bis zu 8 % Flugstreichungen im Sommer.
Die EU und die IEA haben gemeinsam rund 400 Millionen Barrel aus strategischen Reserven freigegeben – genug, um den globalen Ölverbrauch für etwa 4 bis 5 Tage zu decken. Das wirkt zwar kurzfristig stabilisierend, löst aber keine strukturellen Probleme.
2.1.2 Gas
Die EU-Gasspeicher waren zu Beginn des Jahres 2026 deutlich schwächer gefüllt als in den Vorjahren, im Durchschnitt unter 30 %. Anfang Mai 2026 lagen sie erst wieder im Bereich von rund 30–40 %, je nach Land (Deutschland lag am 7. Mai 2026 bei ca. 27 %!). Damit liegen die Speicher deutlich unter dem Niveau der Vorjahre, was die Befüllung für den Winter 2026/27 zu einer zentralen Herausforderung macht.
LNG als Nadelöhr
Die EU-Kommission fordert deshalb eine frühzeitige und konsequente Befüllung, da Europa weiterhin rund 57 % seiner Energie importiert und Gas mehr als 20 % des EU-Primärenergieverbrauchs ausmacht. Ein Ausfall größerer LNG-Lieferungen (z. B. aus den USA oder Katar) könnte die Erreichung der Speicherziele gefährden.
Die EU-Kommission fordert deshalb eine frühzeitige und konsequente Befüllung, da Europa weiterhin rund 57 % seiner Energie importiert und Gas mehr als 20 % des EU-Primärenergieverbrauchs ausmacht. Ein Ausfall größerer LNG-Lieferungen (z. B. aus den USA oder Katar) könnte die Erreichung der Speicherziele gefährden.
2.1.3 Strom
Die Stromversorgung bleibt insgesamt stabil, ist aber wetterabhängig. 2025/26 stammten rund 44–48 % der Stromerzeugung in der EU aus erneuerbaren Energien. Hitzeperioden können die Leistung thermischer Kraftwerke um bis zu 10 % reduzieren, während extreme Niedrigwasserzustände die Wasserkraft regional um bis zu 20 % oder mehr drosseln können – beides wurde bereits in früheren Sommern beobachtet.
2.2 Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft
| • | Preisvolatilität: Ölpreise über 120 USD und Gaspreise von zeitweise 40–50 €/MWh (TTF) belasten vor allem Chemie, Stahl und Logistik. |
| • | Verkehr: Neben Flugstreichungen drohen höhere Frachtkosten; Dieselpreise liegen im Durchschnitt etwa 25–30 % über dem Niveau des Vorjahres. |
| • | Politische Maßnahmen: Mehrere EU Staaten haben Preisbremsen reaktiviert; die EU prüft gemeinsame Beschaffungsstrategien und die Ausweitung zusätzlicher Reserven. |
| • | Strukturelle Abhängigkeit: Deutschland importiert weiterhin über 70 % seiner Primärenergie – ein zentrales Risiko, das der Irankrieg erneut sichtbar macht. |
Fazit
Europa steht vor einer Phase erhöhter Unsicherheit, jedoch nicht vor einer flächendeckenden Energiekrise. Punktuelle Engpässe bei Öl und Kerosin sind wahrscheinlich, Gas und Strom sollten aber in der Regel stabil bleiben – sofern die geopolitischen Eskalationen begrenzt bleiben. Die Zahlen zeigen jedoch klar: Die strukturelle Importabhängigkeit bleibt das größte langfristige Risiko.
Europa steht vor einer Phase erhöhter Unsicherheit, jedoch nicht vor einer flächendeckenden Energiekrise. Punktuelle Engpässe bei Öl und Kerosin sind wahrscheinlich, Gas und Strom sollten aber in der Regel stabil bleiben – sofern die geopolitischen Eskalationen begrenzt bleiben. Die Zahlen zeigen jedoch klar: Die strukturelle Importabhängigkeit bleibt das größte langfristige Risiko.
Weitere Informationen
Tagesschau: Hohe Kerosinpreise – Flughafenverband rechnet mit Flugstreichungen (09.05.2026)
Tagesschau: Hohe Kerosinpreise – Flughafenverband rechnet mit Flugstreichungen (09.05.2026)
Handelsblatt: Kommt nach dem Ölpreisschock die Versorgungskrise? (07.05.2026)
Handelsblatt: Eurogruppen-Chef warnt vor historischer Energiekrise (28.04.2026)
Handelsblatt: Fossile Falle – Der Iran-Krieg offenbart Deutschlands gefährliche Abhängigkeit (18.03.2026)
EU-Commission : Commission and International Energy Agency take stock of oil markets and measures to restore long-term stability and lower prices (18.03.2026)
EU-Kommission: Hohe Energiepreise: EU-Kommission prüft verschiedene Optionen (11.03.2026)
EU-Commission: In focus: EU energy security explained (20.04.2026)
3 Klimaschutzprogramm 2026: Anspruch, Wirkung und Kritik
Mit dem am 25. März 2026 vorgelegten Klimaschutzprogramm 2026 will die Bundesregierung die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Energien reduzieren und den Modernisierungsschub in den Bereichen Energie, Industrie und Verkehr beschleunigen. Das Programm umfasst 67 Maßnahmen, die bis 2030 eine Minderung von 27,1 Mio. Tonnen CO2 bewirken sollen. Im Fokus stehen der Ausbau erneuerbarer Energien, die Dekarbonisierung industrieller Prozesse, eine klimafreundliche Mobilität sowie naturbasierte Senkenmaßnahmen.
